Efas: Abgestimmt wird am 24. November

Nun hat der Bundesrat festgelegt, wann das Volk über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen entscheidet.

, 27. Juni 2024 um 05:14
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Am 18. April reichte der VPOD 57'346 Unterschriften gegen die Einführung der Efas ein. | VPOD
Vergangen Dezember hatte das Parlament die so genannte Efas-Vorlage angenommen. Im April kam jedoch ein Referendum zustande. Deshalb werden am Wochenende vom 24. November die Stimmberechtigten das letzte Wort dazu haben. Angestossen hat das Referendum die Gewerkschaft VPOD.

«Zu teuer für Prämienzahler»

Aus folgendem Grund: Mit Efas könnten die Prämien und Kostenbeteiligungen stärker steigen, weil viele Kosten weg von den Kantonen und hin zu den Prämienzahlern verschoben würden. Auch werde der Spardruck zunehmen – und damit der Druck auf Personalschlüssel und Gehälter.

Efas: Die einheitliche Finanzierung

Efas ist das Kürzel von «Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen». Wird die Vorlage angenommen, würden künftig ambulante und stationäre Leistungen aus einer Hand finanziert. Der Kostenteiler zwischen Steuer- und Prämienzahlern bliebe derselbe, egal ob ambulant oder stationär behandelt wird.

Kantone zahlen heute 55 Prozent der Spitalkosten

Heute werden ambulante Leistungen ausschliesslich von den Krankenversicherern finanziert. Hingegen werden Spitalaufenthalte von den Versicherern und den Kantonen gemeinsam übernommen. Die Kantone – und damit die Steuerpflichtigen – tragen 55 Prozent und die Versicherer – und damit die Versicherten – die verbleibenden 45 Prozent der Kosten.

Spitäler erhoffen sich Einführung

Starke Befürworter der Efas sind unter anderem die Spitäler. Für sie ist eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen entscheidend. Das neue Modell sollte helfen, dass dereinst mehr Behandlungen ambulant statt stationär durchgeführt werden.
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