Der Bundesrat will das elektronische Patientendossier weiter verbreiten

Das EPD soll in zwei Schritten weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Der Bundesrat hat seine Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt.

, 26. Januar 2023 um 06:13
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Das elektronische Patientendossier kommt nur schleppend voran. Seit letzten April hat der Bundesrat die Zügel in der Hand. | Symbolbild
Im April 2022 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, zwei Vernehmlassungsvorlagen auszuarbeiten: einerseits eine umfassende Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG), andererseits eine Übergangsfinanzierung bis zum Inkrafttreten der umfassenden Revision. Medinside berichtete darüber.
Nun will der Bundesrat das elektronische Patientendossier (EPD) weiter verbreiten und in zwei Schritten weiterentwickeln. Wie er in einem Communiqué schreibt, soll das Dossier unter anderem als Instrument der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gesetzlich verankert werden. Und: Ambulant tätige Gesundheitsfachleute sollen zum Führen eines elektronischen Dossiers verpflichtet werden.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine erste Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier sowie die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier bis am 2. Mai in die Vernehmlassung geschickt.
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