Von Komplementärmedizin hält Philipp Nantermod nicht viel. Der FDP-Nationalrat lässt nichts unversucht, deren Leistungspflicht zu bekämpfen.
So fordert der Unterwalliser, die Erstattung von Homöopathie und anderen Behandlungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit zu streichen. Die entsprechende
Motion soll noch in dieser Frühjahrssession behandelt werden.
Entrümpelung
«Es ist nicht die Aufgabe der Sozialversicherungen, alle individuellen Überzeugungen gutzuheissen oder gar zu finanzieren», argumentiert Nantermod. Aus diesem Grund sei eine Entrümpelung des Leistungskatalogs der Grundversicherung heute unerlässlich.
Ähnlich despektierlich äusserte sich der Unterwalliser in einer anderen
Motion, mit der er für Prämienzahlende eine Wahlfreiheit forderte: Wer freiwillig auf die Deckung komplementärmedizinischer Leistungen verzichte, soll weniger Prämien zahlen. Der Ständerat lehnte den Vorstoss in der Sommersession 2025 diskussionslos ab. Medinside berichtete
hier darüber.
Neuer Anlauf
Nun folgt also ein neuer Anlauf gegen Behandlungen «ohne nachgewiesene Wirksamkeit«. Der Bundesrat empfiehlt auch diesen Vorstoss zur Ablehnung – so wie bereits frühere Motionen Nantermods mit ähnlicher Stossrichtung.
In seiner Stellungnahme dazu schreibt der Bundesrat sinngemäss, in der obligatorischen Krankenversicherung gebe es keine Leistungen ohne nachgewiesene Wirksamkeit. Ohne entsprechenden Nachweis würden sie gar nicht erst in den Leistungskatalog aufgenommen.
Das Argument der Kosten sticht nicht
Die Untersuchung zeigt, dass die Gesundheitskosten bei jenen, die zusätzlich zu herkömmlicher Medizin auch Komplementärmedizin nutzen, anfangs zwar höher ausfallen. Über die Jahre gleichen sie sich aber den Kosten der Vergleichsgruppe an, die ausschliesslich herkömmliche Medizin anwendet.