Avos - neun Gesuche in der Pipeline

Bei 18 Eingriffen gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Die Liste könnte Ende Jahr um 9 weitere ergänzt werden.

, 22. Mai 2025 um 21:17
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Beispiel der 18er-Liste: Arthroskopie des Kniegelenks  |  Bild: Wikimedia Commons
Ambulant vor stationär - den Worten Taten folgen lassen. Das forderte der Waadtländer SVP-Nationalrat Michaël Buffat mit einer Motion.
Konkret fordert er vom Bundesrat, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Liste der ambulant durchzuführenden Eingriffe kontinuierlich zu erweitern.
Heute umfasst die Liste 18 Gruppen von Eingriffen, bei denen grundsätzlich nur der ambulante Eingriff vergütet wird. Es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Behandlung erfordern.
Wie nun der Bundesrat in seiner eben publizierten Stellungnahme schreibt, werden aktuell neun Anträge geprüft, um die Liste entsprechend zu erweitern, wie das der Motionär fordert.
Um was für Eingriffe es sich handelt, schreibt der Bundesrat nicht. Auf Anfrage beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) heisst es dazu: «Die Anträge und Dossiers zuhanden der ELGK sowie die Beratungen sind nicht öffentlich.»
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Die Prüfung der Anträge zur Erweiterung der Avos-Liste erfolgt gemäss diesem Prozess.
ELGK steht für Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK). Sie ist es, welche die Anträge überprüfen und den Nachweis des Verlagerungspotenzials erbringen muss. Dann obliegt es dem BAG, im Austausch mit den Fachgesellschaften die Verordnung anzupassen.
Nach Angaben einer BAG-Sprecherin wird der Entscheid zusammen mit den Erläuterungen veröffentlicht. Für die ersten Dossiers ist mit einem Entscheid per Ende 2025 zur rechnen.
Doch der Bundesrat dämpft in seiner Stellungnahme zur Motion Buffat allzu optimistische Erwartungen. Er verweist auf einen Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), wonach die Gruppen mit den meisten Eingriffen, die ambulant statt stationär vollzogen werden können, bereits zu Beginn eingeführt worden sind. «Das Potenzial zur Verlagerung weiterer Eingriffe wird immer kleiner.»

Avos: Von der 13er- zur 18er-Liste

Im Jahr 2017 sorgte die 13er-Liste für Zündstoff: Damals definierte die Luzerner Gesundheitsdirektion 13 Eingriffe, die nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen. Sollte trotzdem ein stationärer Aufenthalt angezeigt sein, müsse das ausdrücklich begründet werden können. Die Ärzteschaft hatte keine Freude.
«Avos» wurde zum Schlagwort: ambulant vor stationär. Aargau, Schaffhausen, Wallis, Zug und Zürich führten als nächste die 13er-Liste ein.
Damit wuchs der Druck aufs BAG, für eine einheitliche Ordnung zu sorgen. Das Departement unter Bundesrat Alain Berset erliess dann 2019 eine 6er-Liste.
Harmonisierung
Doch mehrere Kantone gingen weiter und führten zusätzliche Eingriffe auf. Das BAG gab darauf einen Evaluationsbericht in Auftrag – und die Autoren empfahlen eine schweizweite Harmonisierung.
Dieser Empfehlung kam das BAG nach. Seit Anfang 2023 gilt landesweit eine Liste mit 18 Gruppen von primär ambulant durchzuführenden Eingriffen. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wurde entsprechend angepasst.

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