Avos: Aus der 13er-Liste wird nun eine 18er-Liste

Ab 2023 gilt schweizweit eine Liste mit 18 Gruppen von primär ambulant durchzuführenden Eingriffen. Das Stichwort dazu heisst Avos: ambulant vor stationär.

, 1. Dezember 2022 um 16:04
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Ambulantes Operationszentrum im Zuger Kantonsspital. | Zuger Kantonsspital
Früher sprach man von der 13er-Liste. Dann gab es bundesweit eine 6er-Liste. Ab 2023 haben wir eine 18er-Liste.
Der Reihe nach: Anfang 2017 sorgte die 13er-Liste für Zündstoff. Die Luzerner Gesundheitsdirektion definierte 13 Eingriffe, die fortan nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen. Sollte trotzdem ein stationärer Aufenthalt angezeigt sein, müsse das ausdrücklich begründet werden können. Die Ärzteschaft hatte keine Freude.
Avos - ambulant vor stationär wurde zum Schlagwort. Weil sich damit Kosten einsparen lassen, fanden die Luzerner schnell Nachahmer. Aargau, Schaffhausen, Wallis, Zug und Zürich waren die nächsten, die die 13er Liste einführten.
Der Dschungel war perfekt. So wuchs der Druck aufs Bundesamt für Gesundheit (BAG), für eine einheitliche Ordnung zu sorgen. Das Departement unter Bundesrat Alain Berset tat dies dann mit einer 6er-Liste. Sie trat 2019 in Kraft.

Schweizweite Harmonisierung

Damit war aber der Wirrwarr nicht vom Tisch. Mehrere Kantone gehen weiter und führen zusätzliche Eingriffe auf. Das BAG gab darauf einen Evaluationsbericht in Auftrag. Dieser zeigt wenig überraschend, dass die unterschiedlichen Listen von Bund und Kantonen bei den Leistungserbringern, Versicherern und auch Kantonen zu administrativem Mehraufwand führten. Die Autoren empfehlen daher eine schweizweite Harmonisierung.
Dieser Empfehlung kommt das BAG nach. Neu gilt schweizweit eine Liste mit 18 Gruppen von primär ambulant durchzuführenden Eingriffen, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern. Das gab das BAG am Donnerstag bekannt. Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird entsprechend angepasst. Sie tritt Anfang 2023 in Kraft.

Die 18er-Liste im Überblick:

Augen
  • Katarakt
Bewegungsapparat
  • Handchirurgische Eingriffe
  • Fusschirurgische Eingriffe im Bereich der Zehen
  • Osteosynthese-Materialentfernungen
  • Arthroskopie des Kniegelenks inklusive Eingriffe am Meniskus
Kardiologie
  • Kardiologische Untersuchungsverfahren (Kardio-Diagnostik)
  • Implantation, Wechsel und Entfernung von Herzschrittmachern
Gefässchirurgie
  • Krampfaderoperationen der unteren Extremität
  • Perkutane transluminale Angioplastik (PTA) inkl. Ballondilatation
Allgemein- / Viszeralchirurgie
  • Eingriffe an Hämorrhoiden
  • Einseitige Operationen der Leistenhernie
  • Eingriffe an Nabelhernien
  • Eingriffe an Analfisteln
Gynäkologie
  • Untersuchungen und Eingriffe an der Zervix
  • Untersuchungen und Eingriffe am Uterus
Urologie
  • Zirkumzision
  • Extrakorporelle Stosswellenlithotripsie
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden

Die Details dazu finden Sie in der provisorischen Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Anhang 1a (PDF-Download).

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