Auch im Wallis soll es Apothekern künftig möglich sein, Tests durchzuführen und Medikamente gegen häufige Krankheiten abzugeben – ohne ärztliche Verschreibung. Zugleich sollen sie vermehrt Impfungen durchführen können. Dies sieht eine geplante Gesetzesrevision des Walliser Staatsrats vor.
Der Schritt soll Kosten senken und mehr Wahlfreiheit ermöglichen; ferner würde die neue Regelung der Bevölkerung in Gegenden mit geringer Ärztedichte entgegenkommen.
Wie der «Walliser Bote» und die kantonale
Plattform «Pomona» melden, gibt es allerdings besorgte Stimmen, die etwa vor einem «Arzneimitteltourismus» warnen.
Laut Bundesrecht können Apotheker seit 2019 Medikamente der
so genannten «Liste B» ohne ärztliches Rezept, aber nach einer Konsultation abgeben. Die Liste enthält insbesondere Arzneimittel gegen häufige Vorkommnisse wie Grippe, Atemwegserkrankungen, Magen-Darm-Erkrankungen oder Vitamin- und Mineralienmangel.
René Julen, der Co-Präsident des Walliser Apothekerverbands, begrüsst die geplante Neuregelung: Sie erlaube es, genau definierte kleinere Gesundheitsprobleme in der Apotheke zu lösen und damit den Gang zum Arzt oder gar ins Spital zu verhindern, so Julen in «Pomona». Das führe zu einer Entlastung der Hausarztpraxen und im Fall des Spitals zu einer massiven Einsparung von Gesundheitskosten.
Und: «Wer einen Hausarzt hat und in Behandlung steht, gehört nicht zum Zielpublikum der neuen Regelung.»