Aargau: Kanton darf verurteiltem Arzt Bewilligung entziehen

Ein Arzt, der wegen sexueller Übergriffe eigentlich schon lange nicht mehr arbeiten dürfte, muss nun aufhören: Das Bundesgericht gab dem Kanton recht.

, 22. Oktober 2025 um 12:38
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Bild: Bundesgericht Lausanne.
Vor gut fünf Jahren hat das Obergericht des Kantons Zürich einen Arzt italienischer Herkunft zu einer bedingten Freiheitsstrafe wegen Schändung und mehrfacher sexueller Nötigung verurteilt.
Der Kanton Aargau wollte ihm deshalb die Berufsausübungsbewilligung entziehen. Vergeblich: Der Arzt wehrte sich bis vor Bundesgericht. Dieses hat nun entschieden: Die Beschwerde entbehre offensichtlich einer genügenden Begründung, heisst es kurz und bündig im Urteil.
Bereits 2017 verfügte die Abteilung Gesundheit des Kantons Aargau im Sinn einer vorsorglichen Massnahme, dass der Arzt keine Massagen jeglicher Art sowie manuelle Therapien an Patientinnen mehr durchführen dürfe. Zudem wurde ihm die Auflage erteilt, Patientinnen nur in Anwesenheit einer medizinischen Praxisassistentin oder diplomierten Pflegefachperson zu untersuchen und zu behandeln.
Zwei Jahre später verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Arzt wegen mehrfacher sexueller Nötigung und wegen Schändung.
Im Mai 2024 wollte ihm der Kanton die Berufsausübungsbewilligung entziehen. Gleichzeitig verbot sie ihm, als Assitenzarzt im ambulanten Bereich einer stationären Einrichtung zu arbeiten.
Dagegen wehrte sich der Arzt zuerst mit einer Beschwerde beim Regierungsrat, dann vor dem Verwaltungsgericht. Und als er dort auch abblitzte, ging er vor Bundesgericht.
Dieses stellte nun fest, dass die vorangehenden Instanzen die Beschwerden des Arztes rechtmässig abgelehnt hätten.
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerden des Arztes sind nun gegenstandslos geworden, und der Kanton Aargau kann dem Arzt die Berufsbewilligung wie vorgesehen entziehen.

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