Nach Todesfall: Aargau verschärft Regeln für Methadontherapien

Die bisherige Bewilligungspraxis für Opioid-Agonisten-Therapien in Kliniken verstosse gegen Bundesrecht, so ein Gutachten.

, 19. Dezember 2025 um 15:29
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Der Auslöser war ein Todesfall in der Klinik Königsfelden: Dort starb im Februar 2023 ein junger Mann im Rahmen einer Methadonbehandlung. In der Folge veranlassten die Eltern des Verstorbenen eine Aufsichtsanzeige. Denn es besteht der Verdacht auf eine Methadonüberdosis: Womöglich wurde die Ersatzdroge falsch dosiert (mehr).
Nun hat der Kantonsärztliche Dienst Aargau reagiert und die Richtlinien verschärft: Künftig müssen auch Ärztinnen und Ärzte in stationären Einrichtungen für jede Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) einzeln eine Bewilligung beantragen.
Das bisherige Verfahren, gültig seit 2016, gab vor, dass nur ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte die Therapie mit Ersatzdrogen einzeln bewilligen lassen müssen. Kliniken wurde indessen zugestanden, bei stationären Patienten solch eine Behandlung im Rahmen der generellen Bewilligung für die Einrichtung durchzuführen.
Nach dem Todesfall liess der Aargauer Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati ein juristisches Gutachten dazu erarbeiten. Dieses kam nun zum Schluss, dass die generelle Berechtigung für stationäre Einrichtungen das Bundesrecht verletzt: Auch Kliniken benötigen individuelle Gesuche für jede einzelne OAT.
Die Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) hatten sich zuvor gegen eine Bewilligungspflicht für solche Ersatztherapien gewehrt: Dies würde die Versorgung von Suchtkranken erheblich verzögern und die Patientensicherheit gefährden, argumentierten sie gegenüber der «Aargauer Zeitung». Denn viele Süchtige kämen abends oder am Wochenende auf den Notfall der PDAG und müssten sofort behandelt werden.
Die neuen Richtlinien treten im April 2026 in Kraft.
Zur Mitteilung der GD Aargau

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