Die in Basel-Stadt ansässigen Spitäler sollen künftig einmal jährlich die Löhne ihrer Chefärzte sowie der Leitenden Ärzte anonymisiert offenlegen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine entsprechende
Motion mit
49 zu 44 Stimmen an die Regierung überwiesen.
In der Motion der SP wird argumentiert, dass die hohen Lohnkosten in der Führungsetage der Spitäler ein zentraler Kostentreiber im Gesundheitswesen seien. Mehr Transparenz könne helfen, Exzesse zu verhindern und Vertrauen in die öffentliche Finanzierung zu schaffen.
Von einem «Standortnachteil» bei der Suche nach medizinischem Spitzenpersonal sprach hingegen Lorenz Amiet (SVP), während Luca Urgese (FDP) die Motion als «Empörungsbewirtschaftung» abtat.
Die Sprecherinnen der links-grünen Ratsseite konterten mit dem Hinweis, dass in öffentlichen Betrieben Transparenz eine Selbstverständlichkeit sein müsse. Eine Offenlegung bedeute schliesslich nicht automatisch eine Lohnsenkung.
Berner Modell
Im Kanton Bern existiert bereits
ein Modell, auf das sich die Basler Motion ausdrücklich bezieht. Dort sind Listenspitäler verpflichtet, die Löhne ihrer Chefärzte anonymisiert an die Gesundheitsdirektion zu melden. Diese veröffentlicht jährlich eine statistische Übersicht der Lohnbandbreiten – auf ein 100-Prozent-Pensum hochgerechnet, ohne Nennung einzelner Häuser. Erfasst werden dabei sowohl fixe und variable Vergütungen als auch Beiträge an die Vorsorge.
In anderen Kantonen gibt es bislang hingegen keine systematische, anonymisierte Offenlegung nach dem Berner Vorbild. Im Kanton Zürich etwa setzt man stattdessen auf Lohnobergrenzen – etwa eine Million Franken am Universitätsspital – sowie auf die Abschaffung von mengenabhängigen Boni.
Ähnliche Reformschritte gab es auch in Solothurn, Lausanne und St. Gallen, wo variable Boni reduziert oder abgeschafft und Lohnsysteme angepasst wurden. Zudem veröffentlichen zahlreiche Spitäler hausinterne Ärztelohn-Statistiken, etwa das
Kantonsspital Aarau oder das
Kantonsspital Baden.