Der Senatsentscheid zur Promotionsüberprüfung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen weist handwerkliche Fehler nach, erkennt aber keine Täuschungsabsicht. Der Senat entscheidet, ihren Doktortitel nicht abzuerkennen.
Damit folgt der Senat der
Medizinischen Hochschule Hannover der Empfehlung der internen Kommission für gute wissenschaftliche Praxis, die sich mit dem Fall seit September 2015 beschäftigte.
Medizinische Dissertationen von zweifelhafter Qualität
Wie
«Medscape Deutschland» dazu berichtete, sei die Überprüfung im Fall von der Leyen kein Einzelfall. Gerhard Dannemann, Jurist an der Berliner Humboldt-Universität und Mitarbeiter in der kollaborativen Plagiatsdokumentation
VroniPlag-Wiki bestätigte, dass bei gut 100 medizinischen Disserationen teilweise Plagiatsanteile von über 50 Prozent festgestellt wurden.
Die Ursachen dafür lägen bei den Gruppenarbeiten im Studium, der mangelnden Verinnerlichung des wissenschaftlichen Arbeitens und in der Versicherung in der Arbeit, diese ohne fremde Hilfe geschrieben zu haben, nach eigenen Konventionen – eine selbst gestrickte Praxis und gar «Subkultur».
«Medscape Deutschland»: «Ursula von der Leyen nur „ein Kind ihrer Zeit“? Dissertationen in der Medizin oft von fraglicher Qualität».