Spital Wetzikon unterliegt vor Gericht gegen ehemalige Ärzte

Das GZO Spital Wetzikon wirft drei ehemaligen Ärzten vor, Patientendaten missbräuchlich verwendet zu haben. Das Gericht beurteilt dies aber völlig anders.

, 10. Juni 2022 um 12:13
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Drei Ärzte am Spital Wetzikon hatten Anfang 2020 im Spital gekündigt und ihre Tätigkeit an einem neuen Ort aufgenommen. Kurz im Anschluss danach sollen sie sich strafbar gemacht haben. Denn die Mediziner boten bisherige GZO-Patienten zu einem Kontrolltermin an ihrer neuen Arbeitsstelle in einem medizinischen Zentrum auf und luden sie zu einem Tag der offenen Tür ein. 
Sie sollen gemäss Anklage «unbefugt Patientendaten, welche als Arbeitsergebnis gelten, ohne Berechtigung wirtschaftlich genutzt» haben. Dies berichtet die Zeitung «Zürcher Oberländer». Die Rede ist von 530 Adressen, die Verteidigung sprach allerdings lediglich von sieben. Es bleibt indes unklar, wie genau all die Patientendaten aus dem Spital gelangten. 

Ärzte von ihrer Unschuld überzeugt

Die Anwältin des Spitals wollte glaubhaft machen, dass das Vorgehen der Ärzte bei den Patienten den «verwirrenden» Eindruck erweckt habe, sich am neuen Ort behandeln lassen zu müssen. Und sie hätten die Adressen ohne Einverständnis der Patienten verwendet. «Das Verhalten der Beschuldigten ist unwürdig für ihren Berufsstand», sagt sie.  
Die drei Ärzte, einer 41-jährig und zwei 52-jährig, sind allerdings überzeugt nichts Unrechtes getan zu haben. Denn Patientenadressen seien kein Arbeitsergebnis. Keiner der drei Angeklagten habe einen Patienten dem Spital abgeworben, so die Verteidigung, die den Fall als «ungeheuerliche Hetzjagd» und das Verfahren als «völlig unverhältnismässig» bezeichneten. 

Bussen bis 10'000 gefordert

Das Bezirksgericht Hinwil sprach schliesslich alle Angeklagten frei. Es lasse sich nicht nachweisen, dass Patientendaten widerrechtlich verwendet wurden, berichtet die Zeitung «Zürcher Oberländer» weiter. Die Auslegung und die Anwürfe seitens Spitals seien «einfach nicht glaubhaft». 
Gemäss Anklage standen Bussen zwischen 5'200 und 10'000 Franken sowie bedingte Geldstrafen zwischen 20'800 und 50'000 Franken zur Disposition. Die Kosten des Strafverfahrens sowie alle Kosten der Anwälte gehen nun zulasten der Staatskasse: insgesamt 100'000 Franken.

Spital schätzt Schaden bis zu einer Million Franken

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Urteil entspricht nicht den Erwartungen des Spitals. Zudem sei ein Standesverfahren ein Thema und es könnte möglicherweise zu einer Zivilklage gegen die Ärzte kommen. Das Spital schätzt den entstandenen Schaden grob auf «eine halbe bis eine Million Franken.»
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