Oberarzt blitzt vor Bundesgericht ab

Er verlangte vom Freiburger Spital eine Vergütung von 175'000 Franken für 2'844 Überstunden.

, 17. Oktober 2016 um 07:38
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Ein ehemaliger Oberarzt forderte vom Freiburger Kantonsspital (HFR) 175'000 Franken für die Abgeltung von 2'844 Überstunden. Er war von September 2008 bis Mitte 2012 am Spital tätig. 
Das Spital und der Freiburger Staatsrat wiesen seine Forderungen zurück. Sie argumentierten, der Mann könne die Anzahl der geleisteten Überstunden nicht belegen. Zudem habe er Zahlungen für die Überzeit vorbehaltlos entgegengenommen. Sie erst im April 2012 zu beanstanden, verstosse gegen Treu und Glauben. Das Spital hatte dem Arzt für die Jahre 2009, 2010 und 2011 eine Vergütung für Überstunden bezahlt. 

Stempelkarten sind kein Beweis

Der Arzt hingegen stellte sich auf den Standpunkt, mit der Summe sei seine Überzeit nur teilweise entschädigt worden. Ausserdem seien die Zahlungen ohne Rücksprachen erfolgt.
Zum Beweis legte er Stempelkarten vor, welche das Spital aber nicht als Beweis akzeptierte. Ein Stempel-System habe zu Testzwecken kurzfristig zwar auch für Oberärzte gegolten; ihnen sei aber klar kommuniziert worden, dass es für das Spital nicht verbindlich sei, wenn sie es weiterbenutzten. 

3'000 Franken Gerichtskosten

Der Arzt ging mit seinem Anliegen vor das Kantonsgericht, welches der Argumentation von Staatsrat und Spital folgte. Es stehe ausser Diskussion, dass der Arzt Mehrleistungen erbracht habe. Der Beschwerdeführer könne aber nicht belegen, dass sie über das hinausgingen, was bereits abgegolten worden sei. Auch sei erstaunlich, dass er auch nach den erfolgten Zahlungen nicht vorstellig geworden sei. 
Der Mann zog den Entscheid vor Bundesgericht. Dieses wies den Rekurs nun ab, wie die Freiburger Nachrichten (paywall) berichten. Er muss die Gerichtskosten von 3'000 Franken zahlen. 
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