Neue Regeln fürs Gesundheitspersonal

Der Bundesrat will ein nationales Register für Gesundheitsberufe einführen. Auch die Lehrgänge auf Bachelorstufe sollen vereinheitlicht werden. Damit soll die Berufsausübung überwacht und die Ausbildung verbessert werden.

, 18. November 2015 um 14:00
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Das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) nimmt Konturen an. Der Bundesrat hat es am 18. November ans Parlament verabschiedet. Es sieht für Gesundheitsberufe ein Register vor, wie es bereits für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte in Form des Medizininalberuferegisters existiert.
Das Register enthält Angaben wie Ausbildungsabschlüsse und Bewilligungen, aber auch Disziplinarmassnahmen wie etwa im Fall von Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt. Um den Vollzug zu erleichtern, soll das Register auf nationaler Ebene geführt werden.

Ausbildung wird auf Bachelor-Stufe vereinheitlicht

Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Ausbildungen auf Bachelor-Stufe vereinheitlicht werden. Es legt gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik fest.
Für diese Berufsgruppen soll zudem künftig gelten, was Ärzte und Zahnärzte heute schon betrifft: Wer einen dieser Berufe in «eigener fachlicher Verantwortung» ausüben will, braucht dafür eine Bewilligung des jeweiligen Kantons. Aus Gründen der Patientensicherheit gilt dies für die Privatwirtschaft und den öffentlich-rechtlichen Sektor.

Master-Studiengänge nicht betroffen

Master-Studiengänge hingegen werden im neuen Gesetz nicht geregelt. Da sich noch keine klaren Berufsprofile herausgebildet haben, lassen sie sich gemäss Bundesrat noch nicht vereinheitlichen. Damit bleibt der Bachelor grundsätzlich der berufsbefähigende Abschluss.
Eine Ausnahme macht das Gesetz bei der Osteopathie. Deren Berufsausübung sei in nahezu allen Kantonen reglementiert.

Profile werden festgelegt

Das Gesetz legt allen Studiengängen gemeinsame allgemeine persönliche und soziale Kompetenzen fest. Für jeden Gesundheitsberuf wird ein Profil erstellt. 
Weiter sieht das neue Gesetz eine obligatorische Akkreditierung der Studiengänge vor. Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen soll der Bundesrat festlegen.
Das GesBG ist Bestandteil der Strategie «Gesundheit2020». Eines der Ziele ist es, die Qualität der Gesundheitsversorgung in der Schweiz durch mehr und gut qualifiziertes Gesundheitspersonal zu gewährleisten.


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