Spitalfinanzierung erhält gute Noten

Der Bundesrat zieht eine positive Bilanz der neuen Spitalfinanzierung. «Ein paar Schwachstellen» hat er dennoch ausgemacht.

, 3. Juli 2019 um 11:47
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Seit sieben Jahren sollten die neuen Regeln der Spitalfinanzierung greifen und das Schweizer Spitalwesen kostengünstiger, effizienter und wettbewerbsfähiger gemacht haben. Dies waren die wichtigsten Ziele der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung, die 2009 in Kraft getreten war. 
Nun hat der Bundesrat die Wirkung der Spitalfinanzierung in einem Bericht evaluiert und kommt zu einer insgesamt positiven Bilanz. Die wichtigsten Massnahmen wie die Erweiterung der freien Spitalwahl, die leistungsbezogenen Pauschalen und die dual-fixe Finanzierung zwischen Kantonen und obligatorischer Krankenpflegeversicherung hätten «den Wettbewerb verstärkt und den Spitälern insgesamt Anreiz zu einer effizienteren Arbeitsweise gegeben.»

Kostenwachstum gedämpft

Begründet wird dies unter anderem damit, dass das Ausgabenwachstum der obligatorischen Krankenversicherung für stationäre Spitalleistungen von jährlich 3,2 Prozent auf 1,5 Prozent gedrosselt werden konnte. Anders als befürchtet sei die Qualität der stationären Spitalleistungen «erhalten und zum Teil verbessert» worden. 
Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine Anpassung des Gesetzes. Hingegen hat er «ein paar Schwachstellen» ausgemacht, die nun vom Departement des Innern unter Gesundheitsminister Alain Berset behoben werden sollen. 
Konkret geht es um diese vier Handlungsfelder: 
  • Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit in der Spitalplanung und Koordination bezüglich Qualitätskriterien
  • Wirtschaftlichkeit: Erhöhung der Kostentransparenz durch einheitliche Daten und Methoden 
  • Verbesserung des Monitorings und der Kommunikation der Qualitätsentwicklungen
  • Stärkung der Position der Versicherten
  • Zum Schlussbericht der Evaluation 
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