Meldepflicht für Löhne von Chefärztinnen und -ärzten
Der Kanton Bern hat sein Spitalversorgungsgesetz revidiert. Das ändert sich.
, 27. November 2020 um 07:55- Fixe Vergütungen wie Jahreslöhne, Funktionszulagen, Einnahmen aus Gutachtens- und Lehrtätigkeit.
- Variable Vergütungen wie insbesondere Honorare, Bonifikationen, Gutschriften, Garantiezahlungen, Tantiemen, Beteiligungen, Wandel- und Optionsrechte, Antritts- und Abgangsentschädigungen, Bürgschaften und Darlehen.
- Beiträge des Listenspitals an die berufliche Vorsorge und an Einkäufe in die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Listenspitals.
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