Francesco Maisano hat das Universitätsspital Zürich (USZ) Ende Februar verlassen. Demzufolge gehört auch seine Herzchirurgie-Professur an der Universität Zürich (UZH) der Vergangenheit an. Am Freitag teilt die Uni offiziell mit, dass das Arbeitsverhältnis mit dem ehemaligen Klinikdirektor aufgelöst wird.
Gleichzeitig hat die Universitätsleitung die Öffentlichkeit über die Resultate einer noch ausstehenden Untersuchung informiert. Von den wesentlichen Vorwürfen wurde Maisano
inzwischen ja bereits entlastet. In einem Gutachten vom Dezember 2020
(siehe unten) der drei Universitätsprofessoren
- Miodrag Filipovic (Anästhesiologie, Intensivmedizin – Kantonsspital St. Gallen),
- Bernhard Metzler (Kardiologie und Angiologie – Universitätsklinik Innsbruck) und
- Thorsten Wahlers (Herzchirurgie – Universitätsklinik Köln)
kommt Maisano aber nicht so gut weg: Ihm wird «wissenschaftliches Fehlverhalten» vorgeworfen. Er soll bei vier von sieben untersuchten Publikationen Sachverhalte nicht vollständig dargestellt oder relevante Daten weg gelassen haben, kommen die Experten zum Schluss.
Die drei Gutachter: Miodrag Filipovic (H-Index 26), Bernhard Metzler (H-Index 38) und Thorsten Wahlers (H-Index 46).
Sieben der über 550 Publikationen überprüft
Maisano, der
künftig in Mailand tätig sein wird, hält in einer Stellungnahme
(siehe unten) allerdings fest, dass er mit der Vorgehensweise, dem Inhalt und den Schlussfolgerungen «in keiner Weise» einverstanden ist. Er weist den Vorwurf von Verstössen gegen die wissenschaftliche Integrität mit aller Vehemenz zurück.
Der Herzchirurg kritisiert, dass die Experten im Fachgebiet der strukturellen Erkrankungen und der Trikuspidalklappe nur wenige Publikationen vorzuweisen haben. Es sei eine «subjektive Interpretation». Maisano (H-Index 66) bezeichnet das Gutachten angesichts seiner insgesamt 569 Publikationen als «oberflächlich» und «unangemessen».
Wissenschaftliche Publikation oder Kurzbericht?
«Was für Prof. Maisano ein halbvolles Glas ist, ist für die Gutachter ein halbleeres Glas», steht in seiner Stellungnahme zu lesen. «Man kann hier nicht von richtig und falsch sprechen.»
Bei den fraglichen Publikationen handle es sich zudem um keine wissenschaftlichen Veröffentlichungen, sondern um Kurzberichte, deren Umfang auf 250 oder 400 Wörter beschränkt sei. Diese CV-Flashlights und Images beurteilen die Gutachter allerdings anders, was auf einen Expertenstreit hinauslaufen könnte.