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Macht «Gesundheitstipp» unerlaubte Werbung?
Swissmedic hat sich mit der Presse angelegt: Die Behörde droht einer Gesundheitszeitschrift mit einer Busse – wegen unerlaubter Werbung für Arzneimittel.
, 10. November 2021 um 06:23Prädikat «nicht empfehlenswert»
Es drohen 50 000 Franken Busse
«Keine Zensur», sondern rechtmässig
Und zwar aus folgenden Gründen:
- Die Zeitschrift hat einige der Medikamente und Therapien «in negativer Weise und risikobehaftet» dargestellt. Das bringe «unweigerlich eine Beeinflussung der Leser mit sich».
- Den beanstandeten Artikel hat nicht ein Neurologe, sondern ein Internist fachlich geprüft.
- Einige der im Bericht genannten Empfehlungen würden den offiziellen Leitlinien der Neurologen für Therapien der Multiplen Sklerose widersprechen.
- Der Text sei deshalb aus objektiver Sicht nicht mehr eine zulässige Information allgemeiner Art, sondern eine unzulässige Information mit Werbecharakter. Insofern sei der redaktionelle Beitrag «als Arzneimittelwerbung einzustufen». Werbung für rezeptpflichtige Medikamente sei aber verboten.
Der «Gesundheitstipp» wehrt sich gegen diese Aussagen.
- Werbung und Redaktion seien strikt getrennt. Für den Inhalt eines Beitrags lasse er sich nicht zahlen.
- Die Zeitschrift stütze sich auf Studien, Experten und die statistische Medizin – nicht auf Verkaufsprospekte der Pharmaindustrie.
- Die Redaktion sei in ihrer Bewertung unabhängig. Diese könne von der fachlichen Beurteilung durch Swissmedic abweichen. Denn für die Zulassung eines Medikaments benötige eine Pharmafirma lediglich Studien, die zeigen, dass es besser ist als ein Scheinmedikament. «Nicht entscheidend ist hingegen, ob das Medikament besser ist als andere bereits zugelassene. Oder wo die Vor- und Nachteile für die Patienten liegen.»
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