In Luzern müssen sich Spitäler
ab Mitte Jahr an die sogenannte 13er-Liste halten. Kurz: Der Kanton gibt vor, welche stationäre Behandlung akzeptiert wird, wenn sie aus medizinischen Gründen nicht ambulant durchgeführt werden kann.
Die Auswahl führt nun zu Diskussionen. «Wir lehnen eine solche Liste zum heutigen Zeitpunkt ab und werden nächsten Monat unter den kantonalen Fachgesellschaften eine eigene Vernehmlassung durchführen», sagt Aldo Kramis
der «Luzerner Zeitung». Dies habe der Kanton unterlassen, so der Präsident der Luzerner Ärztegesellschaft.
«Freie Entscheidungsgewalt gefordert»
Es sei zudem ungeklärt, ob ein einzelner Kanton überhaupt legitimiert sei, Eingriffe, die vom Gesetz erfasst und also vom Bundesamt für Gesundheit definiert werden müssten, einseitig zu klassifizieren, fügt Kramis hinzu.
Und weiter: «Wir stossen uns speziell daran, dass Politik und Wirtschaft zunehmend aus rein ökonomischen Überlegungen Einfluss auf ärztliche Entscheidungen nehmen.»
Der behandelnde Arzt brauche freie Entscheidungsgewalt und soll mit dem Patienten gemeinsam entscheiden, welche individuellen Massnahmen durchgeführt werden – unter Berücksichtigung von Ressourcen, Möglichkeiten und Ansprüchen an die eigene Lebensqualität, sagte Kramis der Zeitung weiter.
Streitpunkt Mandel-OP:
Für Marcel Gärtner, Hals-, Nasen-, Ohrenspezialist mit langjähriger OP-Erfahrung, ist es «unglaublich und aus medizinischer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die Mandeloperation auf der 13er-Liste des Kantons erscheint». Dies sagte er der «Luzerner Zeitung». Gärtners Begründung: Es werde nicht zwischen der (unproblematischen) Entfernung der Rachenmandel und der (komplikationsreicheren) Entfernung der Gaumenmandeln unterschieden.
«Die Liste ist nicht in Stein gemeisselt, sondern wird bei neuen Erkenntnissen fortlaufend angepasst, sagte Christos Pouskoulas, der Leiter der Gesundheitsversorgung des Kantons.
Pouskoulas
stellt denn auch in Aussicht, dass die Einführung, Umsetzung und Entwicklung der Liste im März mit den Partnern besprochen werde – und zwar inklusive Mandeloperation.
Die Liste der Behandlungen und Untersuchungen, die in Luzern möglichst nur noch ambulant erbracht werden sollen:
- Herzkatheteruntersuchung
- Karpaltunneloperation
- Operation grauer Star
- Mandeloperation
- Herzschrittmacher
- Krampfaderoperation
- Eingriffe an Blutgefässen
- Hämorrhoiden
- Leistenbruchoperation
- Eingriffe am Gebärmutterhals
- Kniespiegelung
- Eingriffe am Kniemeniskus
- Nierensteinzertrümmerung