Ambulant statt stationär: Luzern greift durch

Die Regierung veröffentlichte eine Liste von 13 Massnahmen, die nicht mehr stationär durchgeführt werden sollen. Zudem müssen die Spitäler Eintritte am Vortag einer Behandlung medizinisch begründen.

, 16. Januar 2017 um 08:45
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Ab Juli 2017 sollen bestimmte Behandlungen und Untersuchungen von den Spitälern ambulant durchgeführt werden: Dies fordert die Kantonsregierung – und sie hat eine entsprechende Liste veröffentlicht. Zudem müssen es die Spitäler medizinisch begründen, wenn Patienten schon am Vortag einer Behandlung aufgeboten werden und eintreten. 
Der Luzerner Gesundheitsvorsteher Guido Graf begründet diese Schritte unter anderem mit einer Studie, welche PwC im Sommer 2016 veröffentlicht hatte: Laut dem Beratungsunternehmen ist bei 13 Eingriffen die stationäre Behandlung im Schnitt 2,3 Mal teurer als die ambulante. Laut den PwC-Berechnungen liesse sich bis 2030 in der ganzen Schweiz jährlich eine Milliarde einsparen, wenn die Medizin stärker auf ambulante Behandlungen setzte.
Der Kanton Luzern hat also nun eine Auswahl von Behandlungen bestimmt, die ab Sommer 2017 grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen: «Führt ein Spital eine solche Behandlung trotzdem stationär durch, beteiligt sich der Kanton Luzern nur dann an den Kosten, wenn die stationäre Behandlung medizinisch begründet werden kann», so die Mitteilung.

«So können wir unnötige Kosten vermeiden, ohne dass die medizinische Qualität darunter leidet, und leisten einen aktiven Beitrag, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen einzudämmen», sagt CVP-Regierungsrat Guido Graf. 

Rund 800 Spitalaufenthalte hätten sich vermeiden lassen

Speziell weisen die Luzerner auf den verdächtigen Unterschied zwischen grund- und zusatzversicherten Patienten hin: Bei allgemein versicherten Personen werden heute einfache Eingriffe am Knie zu etwa 97 Prozent ambulant durchgeführt – von den privat versicherten Patienten bleiben jedoch bis zu 30 Prozent nach der Operation mindestens eine Nacht im Spital. «Diese Mehrkosten bezahlen wir in Zukunft nicht mehr», sagt Guido Graf. 
Laut der Dienststelle Gesundheit und Sport wären 2015 im Kanton Luzern rund 800 Spitalaufenthalte von der neuen Regelung betroffen gewesen; wären die entsprechenden Eingriffe ambulant erfolgt, hätte der Kanton mehrere Millionen Franken gespart – ohne dass dadurch die Prämien angestiegen wären. Mittelfristig könne sogar von höheren Einsparungen ausgegangen werden, da durch den medizinischen Fortschritt sowie Prozessanpassungen in den Spitälern zusätzliche Eingriffe ambulant möglich sind. 

Die Reaktionen

In einer ersten Reaktion sagte Aldo Kramis, der Präsident der Luzerner Ärztegesellschaft, man sei mit dem Konzept ambulant vor stationär «sehr einverstanden». In der «Luzerner Zeitung» äusserte sich ferner Martin Nufer, der medizinische Direktor der Hirslanden-Klinik St. Anna: «Wenn ein ambulanter Eingriff genau gleich sicher und zielführend ist wie ein stationärer, beurteilen wir die Luzerner Massnahme als richtig.»
Tendenziell dürfte aber der Komfort für die Patienten sinken, «weil beispielsweise die dem Krankheitsverlauf angepasste Schmerzbehandlung oder die Unterstützung und Pflege zu Hause stattfinden müssen.» 
Für das Luzerner Kantonsspital sagte CEO Benno Fuchs in der LZ: «Wir begrüssen die Massnahmen und beurteilen die Liste auf den ersten Blick als sinnvoll, müssen diese aber noch im Detail analysieren.» 
Liste der Behandlungen und Untersuchungen, die in Luzern möglichst nur noch ambulant erbracht werden sollen:
  • Herzkatheteruntersuchung
  • Karpaltunneloperation
  • Operation grauer Star
  • Mandeloperation
  • Herzschrittmacher
  • Krampfaderoperation
  • Eingriffe an Blutgefässen
  • Hämorrhoiden
  • Leistenbruchoperation
  • Eingriffe am Gebärmutterhals
  • Kniespiegelung
  • Eingriffe am Kniemeniskus
  • Nierensteinzertrümmerung
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