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Hunderte Millionen für Spitäler
Ertragsausfälle wegen Corona bedrohen die Spitäler. Die Zürcher Spitäler können nun auf Staatshilfe zurückgreifen.
, 5. Juni 2020 um 08:07Manche Spitäler würden bald in Schieflage geraten
Kanton nimmt Krankenkassen und Bund in die Pflicht
Die Massnahmen im Detail
- Der Kanton beteiligt sich an Ertragsausfällen, welche bei den Listen- und Vertragsspitälern des Kantons Zürich entstanden sind, weil stationäre Behandlungen nicht erbracht werden konnten. Ambulante Behandlungen werden dabei nicht berücksichtigt. Die Ertragsausfälle müssen auf nicht durchgeführte Behandlungen zurückzuführen sein, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder der Invalidenversicherung abzurechnen vom Kanton zu tragen gewesen wären.
- Der Kanton leistet Beiträge an die Zusatzkosten der Listen- und Vertragsspitäler, welche zur Vorbereitung auf die Pandemie in den Monaten Februar bis April des Jahres 2020 getätigt wurden und an einem Standort im Kanton Zürich angefallen sind. Die Beitragshöhe entspricht grundsätzlich 100 Prozent der Kosten. Beiträge werden aber höchstens in dem Ausmass geleistet, als den Kosten kein Ertrag gegenübersteht.
- Wo der Kanton keine Finanzierungsverantwortung hat, so beim Anteil von 45 Prozent der Krankenkassen bei stationären und 100 Prozent bei den ambulanten Behandlungen sowie bei solchen, welche von der Unfall- und der Militärversicherung sowie von Zusatzversicherungen getragen werden, ist er bereit, rückzahlbare Darlehen oder Bürgschaften (bei Letzteren in der Höhe von 90 Prozent entsprechender Bankdarlehen).
- Weil die Spitäler die Mittel rasch benötigen, werden ihnen im laufenden Jahr Akontozahlungen in der Höhe von 80 Prozent der geschätzten Beiträge gewährt
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