Hochspezialisierte Medizin: Bundesrat nimmt Kantone in Pflicht

Die Planung der HSM-Spitalliste müsse schneller vorangehen, fordert die Regierung.

, 13. September 2019 um 09:31
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«Bundesrat will die Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) beschleunigen»: So lautet der Titel einer am Freitag von der Landesregierung verschickten Mitteilung. Denn eine 2019 durchgeführte Prüfung der Planung der hochspezialisierten Medizin (siehe Kasten unten) zeige, dass die Kantone «die 2016 gesetzten Ziele nicht vollumfänglich erreicht haben». So enthalte die HSM-Spitalliste nur eine beschränkte Anzahl rechtskräftiger Leistungsaufträge an die Spitäler. Grund dafür sei auch eine notwendig gewordene  Umstellung der Planungsprozesse, relativiert der Bundesrat seine Kritik.

Auch Fortschritte erzielt

Dennoch fordert die Landesregierung die Kantone auf, ihre Bemühungen in den kommenden Jahren noch zu verstärken. «Die Planungsstellen müssten die HSM-Spitalliste vervollständigen». Dennoch - und dem eingangs erwähnten Titel der Medienmitteilung zum Trotz - greift der Bundesrat nicht aktiv ein. 
Der Bundesrat schreibt, er halte es «im Augenblick nicht für angezeigt, von seiner subsidiären Kompetenz Gebrauch zu machen.» Auch, weil er trotz der geäusserten Kritik zum Schluss kommt, dass die Kantone in den letzten drei Jahren Fortschritte erzielt hätten. Eine erneute Evaluation durch den Bundesrat erfolgt in drei Jahren.

Planung der hochspezialisierten Medizin

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass die Kantone das Angebot für die Hospitalisierungen im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) gemeinsam planen. Das Ziel ist, das Angebot zu konzentrieren, um die Qualität und Effizienz der Leistungen bei seltenen, komplexen und kostspieligen Eingriffen und Therapien zu verbessern. 
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