EOC: Gerichtstermin für Hepatitis-Fall steht fest

Der Tessiner Spitalverband EOC muss sich im Fall der Hepatitis-C-Virus-Infektion demnächst vor dem Strafgericht rechtfertigen. Im Zentrum steht die strafrechtlich relevante Verantwortlichkeit des Spitals.

, 8. August 2016 um 08:52
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Im Dezember 2013 hatte im Bürgerspital von Lugano ein Mitarbeiter drei Patienten mit Hepatitis C infiziert. Der Vorfall ereignete sich beim Spritzen eines Kontrastmittels in der Radiologieabteilung.
Nun steht der Gerichtstermin für das Hauptverfahren fest: am 20. September 2016 vor dem Strafamtsgericht in Bellinzona. Erscheinen wird dort der CEO Giorgio Pellanda, verteidigt durch die Anwaltskanzlei Molo Avvocati aus Bellinzona.

Art. 102 StGB: «Verantwortlichkeit des Unternehmens»

Laut der Tessiner Staatsanwaltschaft seien beim Vorfall «grundlegendste Richtlinien» nicht eingehalten worden, wobei es um «fahrlässig schwere Körperverletzung und Ausbreitung von Krankheiten» geht.
Trotz Abklärungen ist es der Behörde aber nicht gelungen, die verantwortliche Person zu finden. Grund dafür sei eine «mangelhafte interne Organisation». Dabei soll der Artikel 102 des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. 
Die Ente Ospedaliero Cantonale (EOC), zu der das Bürgerspital Lugano gehört, weist diese Vorwürfe laut einer aktuellen Mitteilung allerdings zurück.

Erneutes Risiko einer Ansteckung

Es ist nicht das erste Mal, dass das Spital negative Sicherheits-Schlagzeilen einfährt: Im März 2016 kam es bei gastroenterologischen Untersuchungen zu schweren Zwischenfällen. 
Die Gründe waren damals unvollständig gereinigte endoskopische Instrumente, die zum Risiko einer Hepatitis-B-Virus-Ansteckung führten. Zwischen den zwei Fällen besteht aber auch laut der Staatsanwaltschaft kein Zusammenhang.
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