Waffen beschlagnahmt: Ein Mediziner auf Abwegen

Zuerst entzogen die Behörden ihm die Bewilligung zur Berufsausübung, jetzt auch noch Waffen und gefährliche Gegenstände.

, 28. Mai 2021 um 06:54
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Es muss ein tiefer Fall sein, wenn die Behörden einem Mediziner oder einer Medizinerin die Bewilligung zur Berufsausübung entziehen. Dass dies zwar selten, aber doch ab und zu vorkommt, zeigt eine kürzlich vom Vergleichsdienst Comparis viel beachtete Liste (siehe unten). Was in den Einzelfällen zum Entzug geführt hat, erfährt die Öffentlichkeit so gut wie nie: Datenschutz und Amtsgeheimnis, heisst es.  
Es braucht allerdings relativ viel, damit die Behörden zu dieser Massnahme greifen. Wenn jemandem die Bewilligung entzogen wurde, gibt es Gründe: Dazu gehören sexuelle Übergriffe, Betrug oder Pfuscherei. Allerdings gilt ein Entzug einer Bewilligung nicht automatisch für alle Kantone. Ein Ärgernis, weil Ärzte mitunter weiterarbeiten (wie etwa hierhier oder hier)

Waffen wurden vor ein paar Monaten sichergestellt

Manchmal bleibt es aber nicht nur beim Entzug der Berufsausübungsbewilligung, sondern es geht noch weiter. Dies zeigt das Beispiel eines Zahnmediziners: Bei ihm ging der Karriereknick soweit, dass nun auch gefährliche Gegenstände eingezogen werden müssen.
Die Polizei hält in einer Verfügung fest: Das Waffenbüro beschlagnahmt die bereits im März 2019 sichergestellten Waffen, gefährlichen Gegenstände und Munition. Diese werden nun definitiv eingezogen, wie die Recherchen von Medinside zeigen. 

Mögliche Selbst- oder Fremdgefährdung?

Auch für den Einzug von Waffen gibt es Gründe: Solche einschneidenden Massnahmen kommen etwa vor, wenn eine missbräuchliche Verwendung besteht. Insbesondere, wenn solche Gegenstände zu einer möglichen Selbst- oder Fremdgefährdung führen oder diese ohne Berechtigung getragen werden.
Warum es beim 47-jährigen Zahnarzt dazu gekommen ist, ist nicht klar. Klar ist: Er erhält die Waffen, die gefährlichen Gegenstände und die Munition nicht mehr zurück. Die Gegenstände werden soweit möglich verwertet. Ein allfälliger Erlös geht abzüglich der Kosten an den Zahnmediziner zurück. Ist keine Verwertung möglich, werden die Gegenstände entschädigungslos vernichtet.

Aufenthaltsort des Mannes ist unbekannt

Inzwischen ist der Mann untergetaucht. Der Aufenthaltsort des Zahnmediziners ist zurzeit unbekannt, wie auch in der Verfügung zu lesen steht. Die Telefonleitung seiner bis vor kurzem betriebenen Praxis im Kanton Solothurn ist nicht mehr in Betrieb. Obwohl ihm in der Vergangenheit bereits in zwei Kantonen die Bewilligung entzogen wurde, praktizierte der Zahnarzt weiter. Nun dürfte damit hoffentlich Schluss sein, zumindest in der Schweiz. 

  • Diese Ärztinnen und Ärzte haben keine Bewilligung

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