Arzt arbeitete nach Tätigkeitsverbot weiter

Ein sexueller Übergriff bewegte das Gericht zu einem lebenslangen Berufsverbot. Trotzdem konnte der Mediziner im Kanton Zürich weiter als Arzt arbeiten.

, 7. Mai 2021 um 11:42
image
  • ärzte
  • praxis
  • bewilligung
  • zürich
Fast nie erfährt die Öffentlichkeit die wahren Gründe, warum einer Ärztin oder einem Arzt die Bewilligung entzogen oder verweigert wurde. Der Grund: Amtsgeheimnis und Datenschutz. Dies kommt zwar relativ selten vor und ist eine absolute Ausnahme. Aber über die Jahre hinweg gibt es Dutzende Entzüge der ärztlichen Berufsausübung, wie eine Liste vor kurzem zeigte.
Meistens geht es um gravierende Qualitätsmängel, Betrug oder sogar sexuelle Übergriffe. So geschehen in einem Fall im Kanton Zürich. Die Öffentlichkeit hat davon erfahren, weil ein erstinstanzliches Gerichtsurteil vorliegt. Der Arzt wurde vor einem halben Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies, weil er an einer jungen Frau eine medizinisch unnötige Untersuchung im Intimbereich durchgeführt hatte.  

Gemeinde hatte keine Kenntnis vom Entzug 

Der rund 50-jährige Mann, der vor Gericht sogar ein lebenslanges Berufsverbot erhielt, konnte aber trotzdem weiter arbeiten: In einer Gemeinde im Zürcher Unterland. Erst vor wenigen Wochen hat ihm die Gesundheitsdirektion die Bewilligung entzogen. Bereits nach dem Vorfall im Herbst 2019 durfte er als Auflage des Kantons keine Frauen mehr behandeln. 
Die kleine Zürcher Gemeinde wusste bis zum vergangenen Wochenende allerdings noch nichts vom Entzug der Bewilligung, wie sie gegenüber Medinside bestätigt hat. Die Hausarztpraxis, die der Dorfarzt seit eineinhalb Jahren führt, mache bis Mitte Mai Ferien, erklärt zudem die Stimme des Anrufbeantworters der Praxis.

Gesundheitsdirektion wartete (lange) zu

Weshalb konnte der Mann aber noch mehrere Monate nach dem Gerichtsurteil weiterhin im Kanton als Arzt tätig sein? Hier liegt der Grund wohl an den Fristen der Rechtssprechung, welche abgewartet werden müssen, bis beispielsweise ein Urteil rechtskräftig wird.  
Im Fall des Dorfarztes sei dies aber noch nicht geschehen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Trotzdem hat die Gesundheitsdirektion in diesem Fall gehandelt und ihm definitiv die Bewilligung entzogen. Gemäss Zeitung hat der Arzt Berufung gegen das Urteil des Bezirksgericht eingelegt – und will auch den Bewilligungsentzug des Kantons nicht akzeptieren.
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Treuhand und Trustcenter unter einem Dach - Exklusives Angebot für neue Kundinnen und Kunden

Das Trustcenter der hawadoc AG ist mit über 1000 zufriedenen Kundinnen und Kunden längst eine Erfolgsgeschichte. Darauf sind wir stolz. Wir möchten Ihnen eine bedeutende Facette unseres umfassenden Angebots vorstellen: Treuhand und Trustcenter unter einem Dach vereint.

image

Zürich: Kein Ausbau bei den Medizin-Studienplätzen

An der Universität können nächstes Jahr 380 junge Leute ein Studium der Humanmedizin einschliesslich Chiropraktik beginnen.

image

Exit-Chefin will, dass Ärzte mehr über Sterbehilfe lernen

Marion Schafroth, die Präsidentin von Exit, fordert, dass Ärzte und Ärztinnen auch in Sterbehilfe ausgebildet werden. Die FMH findet: Das sind sie bereits.

image

Auch für 70 Zürcher Ärztinnen und Ärzte gilt neu «42+4»

Drei Stadtzürcher Gesundheitsinstitutionen wechseln das System und testen die 42-Stunden-Woche mit 4 Stunden Weiterbildung.

image

Die versteckte Krise: Ärztinnen sind suizidgefährdeter als Ärzte

Die Selbstmordraten bei Ärzten sinken weltweit. Aber Ärztinnen sind immer noch speziell gefährdet.

image

«Die Schweiz ist für viele deutsche Ärzte ein Traum»

Allerdings: Für Schweizer Assistenzärzte kann die Arbeit an einem deutschen Krankenhaus interessant sein. Die Nachfrage steige, sagt Martin Werner von DocsGoSwiss im Kurzinterview.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.