Arzt arbeitete nach Tätigkeitsverbot weiter

Ein sexueller Übergriff bewegte das Gericht zu einem lebenslangen Berufsverbot. Trotzdem konnte der Mediziner im Kanton Zürich weiter als Arzt arbeiten.

, 7. Mai 2021 um 11:42
image
  • ärzte
  • praxis
  • bewilligung
  • zürich
Fast nie erfährt die Öffentlichkeit die wahren Gründe, warum einer Ärztin oder einem Arzt die Bewilligung entzogen oder verweigert wurde. Der Grund: Amtsgeheimnis und Datenschutz. Dies kommt zwar relativ selten vor und ist eine absolute Ausnahme. Aber über die Jahre hinweg gibt es Dutzende Entzüge der ärztlichen Berufsausübung, wie eine Liste vor kurzem zeigte.
Meistens geht es um gravierende Qualitätsmängel, Betrug oder sogar sexuelle Übergriffe. So geschehen in einem Fall im Kanton Zürich. Die Öffentlichkeit hat davon erfahren, weil ein erstinstanzliches Gerichtsurteil vorliegt. Der Arzt wurde vor einem halben Jahr zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Dies, weil er an einer jungen Frau eine medizinisch unnötige Untersuchung im Intimbereich durchgeführt hatte.  

Gemeinde hatte keine Kenntnis vom Entzug 

Der rund 50-jährige Mann, der vor Gericht sogar ein lebenslanges Berufsverbot erhielt, konnte aber trotzdem weiter arbeiten: In einer Gemeinde im Zürcher Unterland. Erst vor wenigen Wochen hat ihm die Gesundheitsdirektion die Bewilligung entzogen. Bereits nach dem Vorfall im Herbst 2019 durfte er als Auflage des Kantons keine Frauen mehr behandeln. 
Die kleine Zürcher Gemeinde wusste bis zum vergangenen Wochenende allerdings noch nichts vom Entzug der Bewilligung, wie sie gegenüber Medinside bestätigt hat. Die Hausarztpraxis, die der Dorfarzt seit eineinhalb Jahren führt, mache bis Mitte Mai Ferien, erklärt zudem die Stimme des Anrufbeantworters der Praxis.

Gesundheitsdirektion wartete (lange) zu

Weshalb konnte der Mann aber noch mehrere Monate nach dem Gerichtsurteil weiterhin im Kanton als Arzt tätig sein? Hier liegt der Grund wohl an den Fristen der Rechtssprechung, welche abgewartet werden müssen, bis beispielsweise ein Urteil rechtskräftig wird.  
Im Fall des Dorfarztes sei dies aber noch nicht geschehen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Trotzdem hat die Gesundheitsdirektion in diesem Fall gehandelt und ihm definitiv die Bewilligung entzogen. Gemäss Zeitung hat der Arzt Berufung gegen das Urteil des Bezirksgericht eingelegt – und will auch den Bewilligungsentzug des Kantons nicht akzeptieren.
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Neue Ärzte-Tarife auf dem Weg zur Genehmigung

Die Tarifpartner beantragen wie geplant die Genehmigung eines Tarifsystems aus ambulanten Pauschalen und Tardoc.

image

Notfallversorgung im Kanton Aargau: «Es brennt!»

Nach dem Aus der 'Mobilen Ärzte' schlägt der Aargauische Ärzteverband Alarm und spricht von einem Flächenbrand.

image

Hirntumor-Risiko für Kinder: Entwarnung

Schuld könnten die kleinen Fallzahlen sein: Dass Kinder im Berner Seeland und im Zürcher Weinland mehr Hirntumore haben, ist wohl das Zufalls-Ergebnis einer Studie.

image

Insel Gruppe: Danielle Krebs übernimmt Direktion Lehre und Forschung interimistisch

Sie folgt auf Thomas Geiser: Der Chefarzt Pneumologie gibt das Amt nach rund drei Jahren ab.

image

ETH Lausanne bietet offenes KI-System für die Medizin

Im Gegensatz zu den anderen grossen Medizin-Sprach-Modellen sind die Trainings-Daten von «Meditron» völlig transparent, betont die EPFL.

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

Vom gleichen Autor

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.

image

Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt

Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.