Behinderten-Organisation fordert gerechtere Zuteilung von Intensiv-Betten

Stark hilfsbedürftige Behinderte erhalten im Krisenfall keinen Platz auf der Intensivstation. Dagegen wehren sich Behindertenorganisationen.

, 11. November 2020 um 12:46
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Sollte es in der Schweiz wegen der Corona-Pandemie irgendwann zu wenig Betten auf den Intensivstationen haben, werden die Auswahl-Kriterien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften zum Zug kommen.

Nach den alten nun die behinderten Menschen

Diese Kriterien wurden bereits einmal kritisiert: Es benachteilige alte Menschen, hiess es damals. Die Richtlinien wurden überarbeitet. Nun kritisieren Behinderten-Organisationen die neuen Auswahl-Kriterien: Sie würden behinderte Menschen benachteiligen.
Konkret stört sich Agile.ch, der Dachverband der Behinderten-Selbsthilfeorganisation, an der so genannten «Gebrechlichkeitsskala». Diese Skala stützt sich stark darauf, wie abhängig ein Mensch von der Hilfe und Pflege anderer ist. Für Agile.ch ein Fehler. Denn: «Viele Menschen mit Behinderungen sind auf Pflege angewiesen, was aber nichts über ihre Lebensqualität und Lebenserwartung aussagt.»

Rollator oder Rollstuhl sind Grund für Nichtaufnahme

Trotzdem würde die Skala im Notfall zum Zug kommen. Gibt es keine Betten mehr auf den Intensivstationen, werden Personen über 65 Jahre, die auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht mehr aufgenommen.
Zwar verbieten die Richtlinien ausdrücklich, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden. Doch wenn die Richtlinien darauf abstellen, wie abhängig eine Person von Hilfe ist, dann werden Menschen mit Behinderungen weit überdurchschnittlich häufig von der Behandlung ausgeschlossen. Zu diesem Schluss kommt auch ein Kurzgutachten von Inclusion Handicap, dem Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz.

«Willkürliche Regeln»

Damit würden Behinderte so stark diskriminiert, dass es sich mit dem Völker- und Verfassungsrecht nicht vereinbaren lasse. Geradezu willkürlich erscheint es den Behindertenorganisationen, dass die Auswahlkriterien variieren, je nachdem, ob die Betten nur knapp sind oder gar nicht mehr zur Verfügung stehen.
Solange nur Bettenknappheit herrscht, sollen Menschen mit «angeborenen» oder «posttraumatischen» Behinderungen noch aufgenommen werden. Sobald es aber gar keine Betten mehr gibt, sehen die Richtlinien von dieser Ausnahme zugunsten von Menschen mit Behinderungen ab.

«Behinderte haben keine schlechtere Prognose»

«Dies, obschon das auf diesem Weg ermittelte Kriterium der Fragilität weder auf eine schlechtere Prognose noch auf einen erhöhten Pflegebedarf während der Intensivpflegebehandlung schliessen lässt», verurteilen die Behinderten-Organisationen die Richtlinien. Sie fordern eine Überarbeitung der Kriterien.

Behinderten-Organisation fordert Rücksicht

Bei der Zuteilung von Betten auf den Intensivstationen fordert der Verband Agile, dass die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden:
  • Grosse Betten für schwere Menschen
  • Engen Angehörigen und Hilfspersonen von Menschen mit Behinderungen muss der Zutritt zu Intensivstationen ermöglicht werden
  • Bei der Verlegung von gehörlosen Patienten sollte für die Verständigung vom ersten Tag an Gebärdendolmetscher zu Verfügung stehen
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