Ärzte schaffen Meldestelle für Arbeitsrecht-Verstösse

Assistenz- und Oberärzte können künftig melden, wenn sich ihre Arbeitgeber um Regeln – etwa die Arbeitszeiten – foutieren. Ihr Verband kümmert sich dann um die Missstände.

, 1. Dezember 2021 um 12:01
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Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) will sich wirksamer gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren. Ab 2022 gibt es deshalb auf der Webseite des Verbands ein Formular. Damit können Ärzte und Ärztinnen online Verstösse gegen das Arbeitsrecht melden.

Elektronische Zeiterfassung

Der VSAO setzt sich insbesondere für kürzere Arbeitszeiten ein. Zu diesem Zweck fordert der Verband in allen Spitälern eine elektronische Zeiterfassung. So könnten alle Mitarbeitenden ihre Arbeitszeiten und Pausen selber erfassen und kontrollieren. Bisher können die Arbeitgeber nicht zur Einführung der elektronischen Zeiterfassung gezwungen werden.
Mit der elektronischen Zeiterfassung will der Verband auch auf kürzere Arbeitszeiten hinarbeiten. Die Ziele:
  • Assistenzärztinnen und -ärzte: 42 Stunden wöchentliche Dienstleistung an den Patienten und zusätzlich 4 Stunden Weiterbildung.
  • Oberärztinnen und -ärzte: 42 Stunden wöchentliche Dienstleistung an den Patienten und zusätzlich Fortbildungszeit, welche im Minimum zehn Arbeitstagen oder 80 Credits pro Jahr entspricht.
Der VSAO pocht ausserdem auf die Durchsetzung und Förderung der Weiterbildung. Junge Ärztinnen und Ärzte sollen ihre Weiterbildung einfordern. Fruchten Gespräche mit den Weiterbildungs- und Klinikverantwortlichen nicht, zieht der Verband auch Anzeigen und politischen Druck in Betracht.

Arbeitsgesetz gilt für fast alle

Assistenzärztinnen und -ärzte unterstehen seit 2005 dem Arbeitsgesetz. Dies gilt für alle Betriebe. Bei Oberärztinnen und -ärzten kommen die Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeiten nur dann zum Zug, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitsgesetz untersteht. Das ist aber fast allen Spitälern in der Schweiz der Fall. Ärzte und Ärztinnen, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, fallen nicht unter das Arbeitsgesetz.

VSOA will 42- statt 50-Stunden-Woche

Eine Studie des VSAO vom letzten Jahr zeigt viele Missstände bei den Arbeitszeiten. Gesetzlich erlaubt sind 50 Stunden pro Woche. Diese Höchstgrenze wird laut VSAO vielerorts überschritten.
Gemäss einer Umfrage bei den Verbandsmitgliedern würde eine grosse Mehrheit gerne weniger arbeiten. 80 Prozent wünschen sich gemäss der Erhebung eine 42-Stunden-Woche.
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