Rechtsprofessor Uni Zürich: «Solche OP-Listen sind unzulässig»

Dürfen die Kantone vorschreiben, wann ambulant und wann stationär behandelt werden darf? Ein Gutachten von Jurist Urs Saxer spricht ihnen diese Kompetenz ab.

, 22. Februar 2017 um 10:09
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  • gesundheitskosten
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  • rationierung
Urs Saxer, Rechtsprofessor an der Universität Zürich (UZH), hat im Auftrag des Verbandes Schweizer Privat­kliniken (PKS) ein Papier verfasst: Es befasst sich mit dem Vorgehen bei der Konkretisierung des Prinzips «ambulant vor stationär».
Der Jurist und Anwalt kommt zum Schluss: «Die Kantone sind nicht befugt, die bundesrechtlichen Kriterien über die Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu konkretisieren. Und damit auch nicht, eine Liste von Eingriffen zu erlassen, welche ambulant statt stationär durchzuführen sind», zitiert ihn die «Luzerner Zeitung». 

BAG will Bundeslösung

Somit stehe weder der Kanton Luzern noch der Kanton Zürich juristisch auf der sicheren Seite. Derzeit sind die beiden Kantone mit dem Thema Operationslisten beschäftigt; eine konkrete Aufzählung von Behandlungen beispielsweise hat Luzern in der umstrittenen 13er-Liste definiert: Diese sollen ab Sommer – von medizinisch begründeten Ausnahmen abgesehen – nur noch ambulant durchgeführt werden.
Weitere Kantone denken über Gleiches nach. Auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) befasst sich mit dem Thema und will unter Einbezug der Ärztegesellschaften eine Regelung erarbeiten.
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