«Der Verwaltungsrat des Spital STS kann der Übertragung des Spitals Zweisimmen an die Medaxo nicht zustimmen», heisst es in der neusten Mitteilung des Spitals. Der Grund seien «fehlende gesetzliche Grundlagen».
Die Finanzkontrolle des Kantons Bern meldete dem Verwaltungsrat des Spitals Simmental-Thun-Saanenland (STS), dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, dass die Medaxo-Gruppe den Spitalstandort Zweisimmen übernehmen könne. Zudem würden offenbar die Finanzkompetenzen des Grossen Rates umgangen.
Eigentlich hatte der
Regierungsrat beschlossen, dass das Spital Zweisimmen zum Wert von 1 Franken und einem Finanzierungsbeitrag von 5 Millionen Franken an die Medaxo übertragen werden soll.
Spital sorgt für Weiterbetrieb
Der Verwaltungsrat des Spital STS verlangte darauf von der Berner Gesundheitsdirektion, dass der Kanton als Besitzer diese Übernahme vollziehe und die Spital-AG nicht hafte.
Das passiert nach dem Verdikt der Finanzkontrolle nun aber nicht. Das Spital STS will vorderhand wie bisher für den Weiterbetrieb des Spitals Zweisimmen sorgen.
Umwandlung in Gesundheitszentrum ist dringend
Doch müsse die im Februar sistierte Ausarbeitung für die Umwandlung des Akutspitals Zweisimmen in ein ambulantes Gesundheitszentrum so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden, fordert das Spital.
Wie weit eine brisante Freistellung bei der Medaxo ebenfalls eine Rolle spielt bei der Absage der Übernahme, ist unklar.
Der
«Sonntagsblick» hatte zuvor gemeldet, dass der medizinische Leiter der Medaxo freigestellt worden sei. Ihm wurde im Kanton Zürich die Berufsausübungsbewilligung entzogen – angeblich wegen eines Formfehlers.