Samuel Iff soll eigentlich im Mai 2023 sein Amt als Solothurner Kantonsarzt antreten – als Nachfolger von Yvonne Hummel.
So ist es zumindest vorgesehen. Nun gibt es bereits Unstimmigkeiten: Gegen den 44-jährigen Arzt sind «relevante Sachverhalte aufgetaucht, welche dieser im Bewerbungsprozess verschwiegen hat».
Der Kanton Solothurn leite nun entsprechende «personalrechtliche Massnahmen» gegen ihn ein,
teilt die Staatskanzlei am Freitagabend mit. Samuel Iff ist Facharzt für Prävention, Public Health und Arbeitsmedizin, arbeitete als klinischer Epidemiologe an der Uni Bern und ist seit einigen Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) tätig.
Vertrauen «massiv geschädigt»
Was genau Iff, der sich selbst als Arzt für Bodybuilding bezeichnet, verschwiegen hat, kann der Kanton aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht ausführen. Nur so viel: «Die Sachverhalte beeinflussen die Ausübung der Tätigkeit als Kantonsarzt.» Und weiter: Das Verschweigen dieser Tatsachen habe das Vertrauensverhältnis seitens Kanton «massiv geschädigt».
Informiert wurde das Gesundheitsamt am Donnerstag von amtlicher Seite und vom neu gewählten Kantonsarzt. Der Kanton kläre die Situation nun ab. Wie üblich in solchen Fällen wird dem Betroffenen das rechtliche Gehör gewährt. Der Solothurner Regierungsrat werde dann zu gegebener Zeit über seinen Entscheid informieren.
Verbotene Mittel verschrieben?
Wie der
«Tages-Anzeiger» (Abo) berichtet, soll gegen Iff eine Strafuntersuchung laufen. Ein Anfangsverdacht ergab, dass er gemäss Sportförderungsgesetz verbotene Mittel verschrieben habe. Es geht um Substanzen, die für Sportler untersagt sind, wenn sie zur körperlichen Leistungssteigerung eingesetzt werden, wie die Zeitung schreibt. Für Samuel Iff gilt die Unschuldsvermutung.
Dass eine Untersuchung läuft, davon wusste der Kanton offenbar lange nichts. Iff, selbst Bodybuilder und in der Szene auch als «Dr. Pump» bekannt, bestreitet die Vorwürfe und will auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» keine Detailinformationen geben. Sein Anwalt weist dem Bericht zufolge darauf hin, dass es beim Vorwurf lediglich um eine Verdachtslage geht und nicht um eine Tatsachendarstellung. Und nicht jede Verschreibung von Mitteln auf der Liste des Sportförderungsgesetzes stelle eine Widerhandlung dagegen dar.