Hirslanden fechtet Zuger Spitalliste vor Gericht an

Nicht bedarfsgerecht und rechtswidrig – das hält die Hirslanden Gruppe vom Plan der Regierung und führt Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht.

, 20. Dezember 2022 um 07:08
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Anfang Dezember hat der Regierungsrat des Kantons Zug die neue Spitalliste 2023 Akutsomatik festgesetzt. Sie sieht vor, dass künftig nur noch das Zuger Kantonsspital einen uneingeschränkten Leistungsauftrag im Bereich der stationären Grund- und Notfallversorgung erhält. Der Hirslanden Andreas Klinik sollen das sogenannte Basispaket sowie rund ein Dutzend weitere Leistungsaufträge entzogen werden.
«Dieser Entscheid ist aus unserer Sicht unverständlich und falsch», wird Stéphan Studer, Chief Operating Officer von Hirslanden in einer Medienmitteilung zitiert. «Er gefährdet ohne erkennbaren Nutzen die qualitativ hochstehende und vergleichsweise kostengünstige Gesundheitsversorgung im Kanton Zug.»

Ein Widerspruch zum KVG

Die Absicht der Regierung, die stationäre Grund- und Notfallversorgung auf ein einziges Spital zu konzentrieren, hält die Hirslanden-Gruppe für «nicht bedarfsgerecht und rechtswidrig». Sie sei nicht bedarfsgerecht, «weil die AndreasKlinik in vielen Bereichen, in denen ihr die Leistungsaufträge entzogen werden sollen, versorgungsrelevant ist», so Stéphan Studer.
«In Anbetracht des in den nächsten Jahrzehnten stark steigenden Bedarfs an Gesundheitsleistungen im Kanton Zug müssten in der Grund- und Notfallversorgung Kapazitäten gesichert und nicht abgebaut werden.» Das beabsichtigte Versorgungsmonopol zu Gunsten des Zuger Kantonsspitals stehe ausserdem im Widerspruch zum Krankenversicherungsgesetz (KVG).
Während des Beschwerdeverfahrens gilt die aktuell gültige Zuger Spitalliste 2012 für die Hirslanden AndreasKlinik weiter. Unter anderem stehen die Notfall- und die Geburtenabteilung allen Patientinnen und Patienten weiterhin zur Verfügung.
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