Hirslanden will wegen Zuger Spitalliste vor Gericht

Die neue Spitalliste des Kantons Zug steht. Die Andreas-Klinik steht nicht mehr drauf. Gut möglich, dass Hirslanden die Liste anficht.

, 7. Dezember 2022 um 13:50
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Die Notfallstation in der Andreas-Klinik von Hirslanden in Cham: Sie steht nur noch bis Ende Jahr auf der Zuger Spitalliste. | zvg
Der Kanton Zug hat die neue Spitalliste festgesetzt. Das bedeutet, dass ab Januar die Rollen der Andreas-Klinik in Cham und des Zuger Kantonsspitals (ZGKS) neu verteilt sind.
Was Hirslanden schon im Sommer befürchtet hat, wird nun wahr: Die Andreas-Klinik hat keinen Leistungsauftrag mehr für die Grund- und Notfallversorgung und auch nicht mehr für rund ein Dutzend weitere Leistungsgruppen.

Nur noch kleines Angebot

«Die seit Jahrzehnten fest im Kanton und insbesondere im Ennetsee verankerte und geschätzte Geburts-, Grundversorgungs- und Notfallklinik soll künftig nur noch ein kleineres Angebot an Wahleingriffen durchführen dürfen», klagt die Privatklinik-Gruppe in einer Mitteilung.
Sie will deshalb eine Anfechtung der neuen Spitalliste beim Bundesverwaltungsgericht prüfen. «Aus unserer Sicht ist die Planung nicht bedarfsgerecht», sagt Yvonne Hubeli, die neue Direktorin der Andreas-Klinik. «Sie entspricht nicht dem heutigen, und schon gar nicht dem zukünftigen Bedarf der Zuger Bevölkerung an medizinischen Leistungen.

«Schlicht ignoriert»

Stéphan Studer, Chief Operating Officer von Hirslanden, ergänzt die Kritik: «Der Regierungsrat hat unsere Erläuterungen, wonach ein Abbau der Grund- und Notfallversorgung im Kanton Zug negative Konsequenzen für die Bevölkerung haben wird, schlicht ignoriert.»
Er wirft den Behörden ausserdem vor, dass das Spitalplanungsverfahren weder transparent noch nachvollziehbar sei. «Die neue Spitalliste orientiert sich in unserer Wahrnehmung nicht am Patientennutzen, an der Versorgungsqualität oder an der Wirtschaftlichkeit, sondern ist in erster Linie strategisch motiviert.»

Auch IG wehrte sich für Klinik

Hirslanden weist auch auf die Verankerung der Klinik in der Bevölkerung hin. So setzte sich auch eine Interessensgruppe, die IG Wahlfreiheit Kanton Zug, dafür ein, dass die Andreas-Klinik in Cham weiterhin einen Leistungsauftrag für die Grund- und Notfallversorgung erhält.
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