Der Druck steigt. Das regionalpolitische Klein-Klein im Spitalbereich gilt heute als ineffizient und teuer – und so häufen sich die politischen Vorstösse, welche die Spitalplanung zentraler steuern und die Kantone dabei auch etwas entmachten wollen.
Nun reagiert die Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK): Die Kantone wollen ihrerseits die Zusammenarbeit in der Spitalplanung verbessern. Dazu hat die GDK einen Dreiphasenplan erarbeitet – wobei ein Hauptziel darin besteht, spezialisierte Spitalleistungen zu konzentrieren.
Das Projekt startet nächstes Jahr: Dann gibt die GDK eine Bedarfsanalyse und -prognose in Auftrag. Erstmals soll für die ganze Schweiz das Angebot und der aktuelle Bedarf für stationäre medizinische Leistungen analysiert werden – um danach die künftigen Anforderungen zu prognostizieren.
In einer zweiten Phae wollen die Kantone gemeinsam festlegen, welche Spital-Behandlungen und -Eingriffe zur Grundversorgung und welche zur Spezialversorgung gehören. Medizinische Experten, Fachgesellschaften sowie Leistungserbringer sind in diesem Prozess an Bord.
Ziel dieser Phase ist, dass jede Behandlung und jeder Eingriff landesweit klar und einheitlich der Grund- oder der Spezialversorgung zugeteilt ist. Die zweite Etappe dauert etwa bis ins Jahr 2029.
Danach folgt Phase drei: Für jene Behandlungen und Eingriffe, die zuvor der Spezialversorgung zugeordnet wurden, werden einheitliche Kriterien definiert. Diese Kriterien – zum Beispiel Fallzahlen – beachten die Kantone in der Folge bei der Vergabe entsprechender Leistungsaufträge an die Spitäler.
Verbindlicher und systematischer
Spezialisierte Angebote (etwa eine komplizierte Wirbelsäulen-Operation) können so konzentriert werden. Eher einfache Eingriffe (etwa eine unkomplizierte Blinddarmoperation) sollen weiterhin in einem Spital in der Nähe erfolgen. Bis 2031 soll auch dieser Schritt abgeschlossen sein.
«Der ambitionierte Dreiphasenplan der GDK hebt die Zusammenarbeit der Kantone bei der Spitalplanung auf eine neue Ebene», sagt GDK-Präsident Lukas Engelberger: «Die Kantone werden sich in Zukunft bei teuren, spezialisierten Behandlungen und Eingriffen noch besser abstimmen.»
Die Umsetzung der Ziele und Ergebnisse liegt am Ende jedoch wieder in der Kompetenz der einzelnen Kantone.
«Die Kantone blicken bei ihren Spitalplanungen schon heute über die Kantonsgrenzen hinaus», kommentiert GDK-Vizepräsidentin Rebecca Ruiz den Entscheid: «Mit dem Dreiphasenplan werden sie dies in Zukunft noch verbindlicher und systematischer tun.»