Die Querelen laufen seit fast zehn Jahren – aber jetzt gab es auch einen Erfolg: Die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich einigte sich mit der Einkaufsgemeinschaften HSK sowie mit der CSS auf einen Taxpunktwert von 91 Rappen für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte.
Die HSK vertritt die Versicherer Helsana, Sanitas und KPT. Der Wert gilt rückwirkend ab Januar 2024, und er liegt damit um 2 Rappen über dem derzeit gültigen provisorischen Wert.
Dies meldete Tobias Burkhardt, der Präsident der Ärztegesellschaft AGZ
via LinkedIn: «Die hartnäckige standespolitische Tätigkeit zahlt sich im wahrsten Sinn des Wortes für Sie aus.»
Mit dem Durchbruch wurde der seit 2018 dauernde Tarifstreit (teil-)beendet und die Überführung in den Tardoc sichergestellt. Die Verhandlungen mit den Versicherern von Tarifsuisse laufen noch.
Seit der Tarmed-Einführung war im Kanton Zürich der Taxpunkt-Wert von 97 auf zuletzt 89 Rappen gesunken. Seit 2018 herrschte dann ein vertragsloser Zustand.
Im Oktober hatten sich bereits der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) und die Einkaufsgemeinschaft HSK
ähnlich geeinigt; hier wurde der Taxpunktwert rückwirkend auf 93 Rappen ab dem Jahr 2023 festgelegt.