Zürich: Kein Teuerungsausgleich in den kantonalen Spitälern

Seit 2023 wuchsen die Lohnsummen bei KSW, PUK, IPW und USZ deutlich schwächer als in der übrigen Kantonsverwaltung.

, 20. Dezember 2024 um 11:34
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Pflegefachfrau am USZ  |  Bild: PD
Wie auch immer man es rechnet: Für die Angestellten des Kantonsspitals Winterthur (KSW), der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK), der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW) und des Universitätsspitals Zürich (USZ) wird der Reallohn nächstes Jahr einen Tick tiefer sein als Anfang dieses Jahres. Bei einer Teuerung von etwa 1,1 Prozent stellen die erwähnten Häuser zwischen 0,5 und 1,0 Prozent der heutigen Lohnsumme für Erhöhungen im 2025 zur Verfügung.
Dies meldete zuerst der «Tages-Anzeiger» unter Verweis auf interne Mitteilungen. In ihrem Memo ans Personal erklärt die Spitalleitung des Kantonsspitals Winterthur den Schritt mit der «herausfordernden finanziellen Situation» der Branche.
  • Konkret planen PUK und IPW 0,5 Prozent der heutigen Lohnsumme für individuelle Erhöhungen.
  • Am Kantonsspital Winterthur gibt es einen 0,7 Prozent-Zuwachs, der für individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen eingesetzt wird.
  • Das Universitätsspital Zürich beschloss eine generelle Lohnerhöhung von 0,5 Prozent; ferner gibt es 0,5 Prozent für Einmalzulagen.

Vorteil Verwaltung

Auf der anderen Seite gewährt der Kanton Zürich den übrigen Angestellten einen Teuerungsausgleich von 1,1 Prozent. Die Gewerkschaft VPOD protestiert gegen den Sonderweg bei den Spitälern – und erinnert an den Grund, weshalb der Zürcher Regierungsrat vor drei Jahren den kantonalen Spitälern erlaubte, eigene Lohn-Wege zu gehen: Es müsse den Spitalräten möglich sein, ihr Haus «auf dem Arbeitsmarkt als attraktiven Arbeitgeber [resp. attraktive Arbeitnehmerin] positionieren zu können», so die Erklärung damals.
Doch wie der VPOD errechnet, nutzten die Spitäler die neue Freiheit seither für das Gegenteil: Seit Anfang 2023 summiert sich der Rückstand bei der Teuerungszulage gegenüber jener beim Kanton auf 2,2 Prozent bei PUK und IPS, auf 2,1 Prozent beim KSW und auf 1,6 Prozent beim USZ.
Auch der Pflegefachleute-Verband SBK kritisiert die Entscheide: «knausrig». Der SBK-Regionalverband fordert die Spitalleitungen auf, ihre Entscheide zu überdenken und die kantonale Vorgabe zu übernehmen – also die Teuerung mit 1,1 Prozent auszugleichen. «Ausserdem fordert unser Berufsverband bei künftigen Lohnmassnahmen, dass diese mit den Sozialpartnern endlich verhandelt werden.»



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