Waadt: Krankenpflegepraxen droht rückwirkend Kürzung der Einnahmen

Selbständige Pflegefachpersonen müssen möglicherweise Geld zurückzahlen – weil es der Waadtländer Staatsrat so beschlossen hat.

, 29. Januar 2026 um 05:00
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Symbolbild: TopSphere Media auf Unsplash.
Selbstständige Krankenpflegefachpersonen im Kanton Waadt müssen eventuell einen Teil ihres Einkommens im 2025 zurückzahlen. Das könnte die Folge eines Beschlusses des Waadtländer Staatsrats sein. Dieser hat nämlich verordnet, dass die Restfinanzierung des Kantons für die Pflege in Praxen rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gesenkt wird.
Am 3. Dezember 2025 legte die Regierung die neuen Finanzierungsbeträge fest. Damit würde die Vergütung der selbstständigen Pflegefachleute in Praxen um rund 25 Prozent sinken.

«Ungleiche Behandlung korrigieren»

Konkret bedeutet dies, dass eine Abklärungs- oder Beratungsleistung in einer Praxis aufgrund der Kürzung des Kantonsbeitrags fast 30 Franken weniger kostet: statt 117,08 Franken pro Stunde – wovon 76,90 Franken von der Krankenkasse und 40,18 Franken vom Kanton übernommen werden – nur noch 87,74 Franken – wovon der Kanton nur 10,84 Franken übernimmt.
Das gleiche gilt für die Leistungen im Zusammenhang mit der Untersuchung oder Behandlung: Der Stundensatz sinkt von 96,36 auf 75,67 Franken, wobei der staatliche Beitrag um mehr als 20 Franken von 33,36 auf 12,67 Franken sinkt.
Die Absicht des Staatsrats scheint klar zu sein: Bisher erhielten selbstständige Pflegefachpersonen die gleiche Vergütung, unabhängig davon, ob sie die Patienten zu Hause aufsuchten oder in einer Praxis arbeiteten. Doch künftig sollen diese beiden Arten von Leistungen nicht mehr gleich bezahlt werden.
Das Gesundheits- und Sozialdepartement erklärt gegenüber «24heures», dass die neue Tarifierung darauf abziele, eine Ungleichbehandlung von jenen Pflegefachpersonen zu korrigieren, die tatsächlich zu den Patienten nach Hause gehen – eine Ungleichheit, die mit den Reisekosten zusammenhängt. Zwischen 2021 und 2025 wurden die Leistungen im Durchschnitt um fast 7 Prozent erhöht, wobei die Restfinanzierung des Kantons im Durchschnitt etwa 27 Prozent betrug.

Fast sofortige Reaktionen

Die Reaktionen liessen nicht lange auf sich warten. Javad Nazery, Präsident der Waadtländer Pflegegesellschaft und selbst freiberuflicher Krankenpfleger, reichte rasch eine Verfassungsbeschwerde ein. Das Verfassungsgericht des Kantons Waadt erkannte die Beschwerde als zulässig an und setzte den Erlass mit sofortiger Wirkung aus.
Gleichzeitig reichte Blaise Vionnet, grün-liberaler Abgeordneter im Waadtländer Grossen Rat, eine Interpellation ein, die von Abgeordneten aller Parteien mitunterzeichnet wurde. Er befürchtet unter anderem, dass zahlreiche Praxen geschlossen werden müssten. «Der Rückgang des Stundenlohns um etwa ein Viertel macht die Tätigkeit unvereinbar mit der Lebensfähigkeit einer Praxis und ihren Fixkosten», betonte Vionnet.
Nicht weniger besorgniserregend ist der rückwirkende Charakter dieser Entscheidung. «Wie kann der Staatsrat eine solche Strafe verhängen?», heisst es in der Interpellation. «Die Krankenschwestern und Krankenpfleger haben ihren Beruf auf der Grundlage eines gültigen offiziellen Tarifs ausgeübt, sie haben nach den bekannten Regeln abgerechnet und ihre berufliche Tätigkeit auf dieser Grundlage organisiert. Wie kann der Kanton plötzlich einseitig beschliessen, die Regeln zu ändern, und das rückwirkend für ein Jahr, was mindestens 25 Prozent ihres Umsatzes ausmacht?»

Die Wut unter den Berufstätigen steigt

Ausserdem, so der Parlamentarier, «muss das Ausmass der Betreuung an die jeweilige Situation angepasst werden, vor allem bei Patienten mit psychiatrischen Störungen. Der Gang in die Praxis ist oft mit einer grossen therapeutischen Herausforderung verbunden».
Diese Überlegung scheint von den Fachleuten vor Ort geteilt zu werden. Emilie Perrollaz, eine Krankenschwester für psychische Gesundheit, erklärte auf Anfrage von «24heures», dass es manchmal notwendig sei, «eine Praxis zu haben, um einen geeigneten Rahmen für die Vertraulichkeit zu bieten, insbesondere für die Aufnahme von jüngeren Kindern und Jugendlichen oder um depressive Patienten zu motivieren, aus dem Haus zu gehen».
Die Entscheidung wurde ohne Rücksprache mit den Akteuren vor Ort getroffen, die heute zahlreiche Fragen aufwerfen: Was ist mit gemischten Behandlungen, die die Pflege in der Praxis und zu Hause kombinieren, um sich den Bedürfnissen der Patienten anzupassen? Könnte die Schwächung der selbstständigen Pflegekräfte Auswirkungen auf die Spitäler haben, indem die Pflege von der Praxis in teurere Einrichtungen verlagert wird?
In anderen Teilen der Schweiz scheinen sich die Diskussionen eher auf die Unterschiede in der Bezahlung von freiberuflichen Pflegekräften und Angestellten in Organisationen wie der Spitex zu konzentrieren – ohne unterschiedliche Bezahlung der Pflege in der Praxis und der Pflege zuhause.
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