Zwei ehemaligen Ärzten in psychiatrischer Klinik drohen sechs und zwei Jahre Haft

Richter müssen abklären, ob zwei Angestellte der Klinik Königsfelden mitschuldig sind am Tod eines 18-jährigen Autisten.

, 28. Januar 2026 um 15:33
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Bezirksgericht Brugg. | PD
Ein 18-jähriger autistischer Patient starb 2021 in der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch. Eine Oberärztin und ein Oberarzt stehen nun vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vorsätzliche und fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor. Die ehemalige Oberärztin soll sechs Jahre ins Gefängnis, der damalige leitende Oberarzt zwei Jahre.
Bei der Befragung vor dem Bezirksgericht Brugg zeigte sich, dass die beiden ehemaligen Angestellten der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) vom Verhalten des Patienten überfordert waren und noch nie etwas Ähnliches erlebt hatten.
Der 18-Jährige kam wegen seines aggressiven Verhaltens gegenüber Pflegenden in ein Isolationszimmer. Dort verschlechterte sich sein Zustand. Nach wochenlanger Isolation fing er an, sich nach hinten auf den Boden fallen zu lassen. Acht Tage später fand eine Pflegefachfrau den jungen Mann bewusstlos in seinem Isolationszimmer. Er wurde mit dem Helikopter ins Unispital Zürich geflogen. Dort starb der 18-Jährige an den Folgen der unzähligen Stürze.
Vor Gericht sagte laut «SRF» eine Gutachterin – eine leitende Ärztin der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich – Folgendes aus: Es sei ungewöhnlich, dass der Patient so lange Zeit in Isolation war. Das Personal hätte die Stürze unbedingt verhindern müssen.
Doch dafür war die Klinik nicht eingerichtet. Matten oder ein Helm seien nicht verfügbar gewesen. Die Ärztin, die 22 weitere Patienten betreute, betonte, dass niemand im Team eine Lösung für das Sturzproblem gehabt habe. Eine spezifische Ausbildung für Autismus hatte sie nicht.
Der beschuldigte Leitende Oberarzt sagte vor Gericht, dass die Unterbringung in einem Isolierzimmer nicht ideal gewesen wäre für eine Person mit Störungen, wie der junge Patient sie aufwies. Er ordnete offenbar eine 1:1 Betreuung an, diese wurde von der Oberärztin aber nicht konsequent umgesetzt. Zeitweise sei der 18-Jährige nur über ein Guckloch beobachtet worden. Die Gutachterin war der Meinung, dass diese Art von Beobachtung nicht ausreichend war.
Ein Urteil wird Ende Woche erwartet.

Rechtsgutachten sieht Menschenrecht-Verletzung

Die Zeitschrift «Beobachter» machte ein Rechtsgutachten der Universität Bern publik, das die Eltern des Verstorbenen in Auftrag gegeben haben. Es kommt zum Schluss, dass die Psychiatrischen Dienste Aargau Menschenrechte verletzt hätten, insbesondere die Rechte auf Leben und Freiheit und das Verbot unmenschlicher Behandlung.
Eine Behandlung ist dann unmenschlich, wenn einer Person erheblicher physischer oder psychischer Schmerz oder Leiden zugefügt wird. Das sahen die Gutachterinnen im vorliegenden Fall erfüllt.
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