PDAG: Freisprüche nach Tod eines autistischen Patienten

Im Fall eines 2020 verstorbenen autistischen Patienten hat das Bezirksgericht Brugg zwei Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau freigesprochen.

, 31. Januar 2026 um 09:01
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Bild: Screenshot SRF/Erika Bardakci-Egli
Das Bezirksgericht Brugg hat eine Oberärztin und einen leitenden Arzt der Psychiatrischen Dienste Aargau vom Vorwurf der Tötung durch Unterlassen freigesprochen, wie das «SRF Regionaljournal Aargau Solothurn» berichtet.
Die beiden Mediziner standen im Zusammenhang mit dem Tod eines 18-jährigen autistischen Patienten vor Gericht,
Der junge Mann war im Dezember 2020 in die Klinik Königsfelden eingetreten. Wegen Zwangsstörungen und der Gefahr von Selbstverletzung wurde eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet. In einem Isolationszimmer verschlechterte sich sein Zustand. Er liess sich wiederholt nach hinten auf den Boden fallen, teils im Minutentakt, und verletzte sich so schwer, dass er später im Spital starb.

Fahrlässige Tötung

Die Staatsanwaltschaft hatte der Oberärztin eventualvorsätzliche Tötung und dem leitenden Arzt fahrlässige Tötung vorgeworfen und mehrjährige Freiheitsstrafen gefordert. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.
Nach drei Tagen Verhandlung sprach das Bezirksgericht die Angeklagten frei. Vorwürfe wie unzureichende Medikation, fehlende Eins-zu-eins-Betreuung oder die nicht erfolgte Verlegung in ein Weichzimmer seien nicht ausreichend belegt, so das Gericht. Pandemiebedingter Personalmangel und mangelnde Infrastruktur spielten eine Rolle.
Die Gerichtspräsidentin erklärte, man habe Verständnis für den Wunsch der Angehörigen nach Aufarbeitung. Strafrechtlich sei aber nur über die in der Anklageschrift genannten Vorwürfe zu befinden. Trotz des Freispruchs bleibe ein «Unbehagen», da den Bedürfnissen des Patienten nicht gerecht geworden worden sei, so das Gericht.
Gemäss «SRF» wurde im Gerichtssaal bereits Berufung angemeldet. Der Anwalt der Angehörigen will den Entscheid ans Aargauer Obergericht weiterziehen.

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