Temporärfirmen dürfen im öffentlichen Auftragswesen nicht pauschal ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesgericht entschieden und damit der Beschwerde von Swissstaffing gegen eine Regelung im Beschaffungsgesetz des Kantons Neuenburg recht gegeben.
Der betreffende Artikel schloss den Einsatz von Temporärangestellten grundsätzlich aus – unabhängig davon, wie gut diese für den Auftrag geeignet gewesen wären.
Für Swissstaffing war das klar rechtswidrig: Eine gesetzlich geregelte, anerkannte Form der Arbeit einfach auszuschliessen, sei nicht zulässig. Das Bundesgericht stützt diese Sicht – und erklärte die Regelung für nichtig.
Swissstaffing sieht im Urteil ein klares Signal: Temporärarbeit ist nicht nur legal, sondern für viele Unternehmen und Arbeitnehmende zentral. Rund 400’000 Menschen arbeiten in der Schweiz temporär, und 60 Prozent der Schweizer Unternehmen setzen Temporärarbeitende ein. Viele davon gut ausgebildet und in gefragten Bereichen wie Pflege, Technik oder Administration. Die Arbeit ist durch einen Gesamtarbeitsvertrag gut abgesichert und bietet – bei aller Flexibilität – auch soziale Sicherheit.
«Dieser Sieg bestätigt die Rechtmässigkeit der Temporärarbeit», betont Boris Eicher, Leiter der Rechtsabteilung von swissstaffing in der heutigen
Medienmitteilung. «Der Personalverleih ist ein unverzichtbares Instrument für die Flexibilität und das reibungslose Funktionieren des Schweizer Arbeitsmarktes.»
Relevanz über Neuenburg hinaus
Der Entscheid hat Signalwirkung: Swissstaffing will nun auch mit den Kantonen Genf und Tessin sprechen, die ähnliche Einschränkungen prüfen. Für den Verband ist klar: Temporärarbeit darf nicht ideologisch bekämpft werden – sie ist ein fester Bestandteil des Arbeitsmarkts.
Die Debatte trifft einen Nerv: Im Februar kündigte der Verband Zürcher Krankenhäuser an, ab Sommer 2025 auf temporäres Pflegepersonal zu verzichten. Auch die Zürcher Privatkliniken wollen künftig ohne Temporäre auskommen. Begründet wurde der Schritt mit dem Wunsch nach stabileren Teams und besserer Planbarkeit.
Swissstaffing hat daraufhin bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet – wegen des Verdachts auf unerlaubte Absprachen. Der Verband will verhindern, dass öffentlich finanzierte Institutionen den Personalverleih kollektiv ausschliessen.
Der Entscheid der Zürcher Spitäler sorgt für juristischen Gegenwind: Der Branchenverband spricht von kartellrechtswidriger Absprache.
Der kollektive Verzicht auf Temporärpersonal mache wenig Sinn, sagt Florian Liberatore von der ZHAW. Er vermutet hinter dem Schritt strategische Motive.