Temporärfirmen blasen zum Gegenangriff

Der Entscheid der Zürcher Spitäler sorgt für juristischen Gegenwind: Der Branchenverband spricht von kartellrechtswidriger Absprache.

, 22. April 2025 um 07:30
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Bild: Vaka
Wenn die Personalkosten auch wegen der teuren Temporärangestellten durch die Decke schiessen, kann das den Temporärfirmen egal sein. Nicht egal ist ihnen, wenn Spitäler beschliessen, künftig auf ihre Dienste zu verzichten.
So berichtete Medinside Ende Februar: «Zürcher Spitäler verabschieden sich von Temporärpflegekräften.» Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) habe eine klare Entscheidung getroffen: Ab Sommer 2025 wollen alle 35 Mitgliedsinstitutionen – darunter Akutspitäler, Reha- und Psychiatriekliniken sowie Pflegezentren – vollständig auf temporäres Pflegefachpersonal verzichten.
Am Tag nach dieser Mitteilung erklärte auch die Vereinigung Zürcher Privatkliniken, sich von Temporärkräften zu verabschieden. Ziel sei eine nachhaltigere Personalstruktur.
Dass diese Entscheidungen bei den Temporärfirmen auf wenig Begeisterung stösst, ist nachvollziehbar. Bereits damals kündigte der Arbeitgeberverband Swissstaffing an, das Vorgehen rechtlich prüfen zu lassen.
Nun ist es soweit: Laut «NZZ am Sonntag» geht Swissstaffing rechtlich gegen das Vorhaben vor. «Wir haben bei der Wettbewerbskommission Anzeige wegen kartellrechtswidriger Abreden beziehungsweise Marktmissbrauchs eingereicht», wird Boris Eicher, Leiter Rechtsdienst von Swissstaffing, zitiert. Aus Sicht des Verbandes ist die Absprache der Zürcher Spitäler und Pflegeinstitutionen kartellrechtlich unzulässig.
Swissstaffing fordert nun eine Untersuchung durch die Wettbewerbskommission – und will erreichen, dass dem VZK per vorsorglicher Massnahme untersagt wird, einen kollektiven Boykott des Personalverleihs zu organisieren oder zu vereinbaren.
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