Der Einsatz der Suizidkapsel Sarco ist in der Schweiz erst einmal in weite Ferne gerückt. In diversen Kantonen künden Staatsanwälte Strafverfahren für den Fall an, dass jemand mit dem Gerät freiwillig aus dem Leben scheidet.
Dennoch hat Swissmedic die Suizidkapsel nun einer ersten heilmittelrechtlichen Einschätzung unterzogen.
«Verschiedene Anfragen von Privaten, Medien und Behörden in den vergangenen Wochen haben ein grosses Interesse an der Suizidkapsel Sarco gezeigt»,
schreibt Swissmedic in einer Mitteilung. Daher habe sie das Produkt regulatorisch und heilmittelrechtlich eingeschätzt.
Das Resultat ist wenig überraschend: Die Suizidkapsel widerspricht grundlegend dem medizinischen Zweck eines Heilmittels.
Swissmedic schreibt dazu: Ein Produkt, das allein zum Suizid eingesetzt wird, widerspricht der heilmittelrechtlichen medizinischen Zweckbestimmung und kann nicht als Medizinprodukt eingestuft werden.
Kein Arzneimittel
Denn, oberstes Ziel des Heilmittelgesetzes ist der Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, weshalb nur qualitativ hochstehende, sichere und wirksame Heilmittel (Arzneimittel und Medizinprodukte) in Verkehr gebracht werden dürfen, heisst es weiter.
Das in der Kapsel verwendete Stickstoffgas ist kein Arzneimittel, da es keine medizinische Wirkung im Körper hervorruft. Stattdessen sorgt der Stickstoff dafür, dass der Sauerstoff in der Kapsel verdrängt wird, was zum Erstickungstod der sterbewilligen Person führt.