Seit Mitte 2022 dürfen Psychologen mit Therapieausbildung ihre Leistungen direkt über die Grundversicherung abrechnen – vorausgesetzt, die Therapie wird von einer Hausärztin oder einem Psychiater angeordnet.
Weil noch kein gesamtschweizerischer Tarif vorlag, verfügten die Kantone damals einen provisorischen Stundensatz von 154.80 Franken. Davor hatte der Wert im Schweizer Schnitt bei 133 Franken gelegen.
Damit soll nun Schluss sein, die Erhöhung soll rückgängig gemacht werden. Gemäss dem
«Tagesanzeiger» fordern die meisten Krankenversicherer
eine Senkung auf 140 Franken pro Stunde oder sogar noch tiefer – und haben dazu entsprechende Anträge bei den Kantonen eingereicht.
Als erster Kanton hat Glarus den Tarif diese Woche gesenkt.
Kürzungsforderung
Die Kürzungsforderung basiert auf dem derzeit provisorischen Tarif für psychologische Psychotherapie; Verhandlungen über einen endgültigen Tarif laufen noch.
Ende März 2025 soll – gemäss der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) und dem Spitalverband H+ – der neue Tarifvertrag dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden.
Die Krankenversicherer verlangen jedoch in den meisten Kantonen bereits auf den 1. Januar einen tieferen provisorischen Tarif.
Dazu schrieb Santésuisse: «Tun sie das nicht, könnte dies in absehbarer Zukunft zu hohen Rückzahlungsforderungen zu Lasten der Therapeuten führen». Mit der Konsequenz, dass Praxisinhaber in finanzielle Nöte geraten und ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen könnten.