Zürcher Mindestfallzahlen: Spitäler drohen mit Prozessen

Durch die rasche Einführung neuer oder höherer Minimal-Fallzahlen verletze die Kantonsregierung Treu und Glauben.

, 4. September 2017 um 07:41
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Erstaunlich ist das nicht: Die vom Zürcher Regierungsrat erhöhten oder (für Operateure) neu geplanten Mindestfallzahlen kommen bei den Regionalspitälern nicht gut an. Das See-Spital mit Standorten in Horgen und Kilchberg verliert beispielsweise seinen Leistungsauftrag für die spezialisierte Wirbelsäulenchirurgie – weil seine Fallzahlen hier zu tief sind.
Dies will die Leitung nicht einfach hinnehmen: «Das See-Spital überlegt sich, gerichtlich vorzugehen, weil der Zentralisierung von medizinischen Dienstleistungen Einhalt geboten werden muss», sagte Spitaldirektor Markus Pfammatter der «Zürichsee-Zeitung»

«Untergräbt Planungssicherheit»

Ähnliches überlegt sich die «Interessengruppe Primärspitäler», eine Organisation, die sich angesichts der vom Regierungsrat geplanten Fall-Minimalanforderungen gebildet hatte: Die Spitäler behielten sich rechtliche Schritte vor, so eine Mitteilung der IG, welche See-Spital, Spital Limmattal, Spital Bülach, Spital Uster, Spital Männedorf, GZO Spital Wetzikon, Spital Zollikerberg, Spital Affoltern, Paracelsus-Spital Richterswil sowie Limmatklinik zusammenfasst.
Die neuen Beschlüsse der Kantonsregierung widersprächen Treu und Glauben, denn die aktuelle Spitalplanung basiere auf Vereinbarungen und einer Planung, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit haben sollten. «Diese kurzfristige Anpassung untergräbt die Planungs- und Investitionssicherheit», so die IG.
In der Vernehmlassung hatten andererseits das Universitätsspital Zürich, das Kantonsspital Winterthur, das Stadtspital Triemli, die Klinik Hirslanden und die Universitätsklinik Balgrist grundsätzlich die Einführung von Mindestfallzahlen pro Operateurin oder Operateur befürwortet.
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