Operationen: Kanton Zürich fordert neue Mindestfallzahlen für fünf Eingriffe

Obendrein schafft die Zürcher Regierung erstmals Untergrenzen für die operierenden Ärzte. Ziel: «Keine Gelegenheitsoperationen».

, 31. August 2017 um 08:42
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Es kommt wie seit längerem angekündigt: Der Zürcher Regierungsrat hat beschlossen, die Schrauben bei den Mindestfallzahlen anzuziehen. Einerseits gelten solche Quoten ab Anfang 2018 für fünf weitere Leistungsgruppen; und andererseits wird es ab 2019 auch Mindestfallzahlen pro Operateur geben.
Dabei liegen die Mindestwerte pro operierendem Arzt zwischen 10 und 50 Fällen pro Jahr. Sie seien «bewusst tief angesetzt», argumentiert die Zürcher Gesundheitsdirektion: In erster Linie sollen «Gelegenheitsoperationen» ausgeschlossen werden. Konkret gelten die Minimal-Vorgaben pro Operateur ab übernächstem Jahr bei 

  • Prostataentfernungen,
  • Hüft-, Knieprothesen- und Prothesewechseloperationen,
  • gynäkologischen Tumoren,
  • Brustkrebsbehandlungen.

Man habe die in der Vernehmlassung vorgebrachten Einwände berücksichtigt, schreibt der Regierungsrat. Die Spitäler und die Ärztinnen und Ärzte würden genügend Zeit erhalten, sich auf die neue Regelung einzustellen. Seitens der Mediziner war beispielsweise eingewendet worden, dass die «Lifetime experience» ein ebenso wichtiger Faktor ist, der jeweils zu anderen jährlichen Fallzahlen-Anforderungen führen müsste. 
Zum Thema: Wie sinnvoll sind Mindestfallzahlen in der gynäkologischen Chirurgie? Einschätzungen von Eduard Vlajkovic, dem Chefarzt der Frauenklinik am Spital Zollikerberg.
Die Mindestfallzahlen pro Operateur – so beschloss die Zürcher Regierung weiter – werden begleitet von einem neuen Qualitätscontrollings durch Fachgesellschaften oder durch Zertifizierungen.
Die bestehenden Mindestfallzahlen pro Spital werden weitergeführt. Und sie werden ab nächstem Jahr um fünf Leistungsgruppen erweitert. Betroffen sind:

  • Schilddrüsenchirurgie,
  • Hüft- und Knieprothesen,
  • gynäkologische Tumore,
  • Brustkrebsbehandlungen.

Die Vorgaben liegen zwischen 10 und 50 Fällen im Jahr. Der Kanton Zürich hatte 2012 als erster Kanton für einzelne spezialisierte medizinische Eingriffe in Spitälern Mindestfallzahlen festgelegt. Mit jährlich 10 Fällen pro Spital und Behandlung wurden die Quoten damals bewusst niedrig festgelegt. Sie gelten seither für knapp dreissig stationäre Eingriffe – etwa für Prostataentfernungen, Lungenkrebsbehandlungen oder in der spezialisierten Wirbelsäulenchirurgie.


Die Zürcher Pläne stossen bekanntlich auf Widerstand seitens der Regionalspitäler, aber auch von eher ländlich strukturierten Kantonen: Diese befürchten, dass hier ein Druck übers die ganze Schweiz aufgebaut wird. Die Zürcher Masstäbe seien «ein Schritt zu einer starken Zentralisierung, der dem Ziel einer regionalen, wettbewerblichen Spitalversorgung widerspricht», sagte Susanna Schuppisser, die Vizechefin des Thurgauer Gesundheitsamts, jüngst in der «NZZ am Sonntag».

Strukturelle Probleme, qualitative Chancen

Konkret wird befürchtet, dass kleine Spitäler bei der Tendenz zur schärferen Mindestfallzahl unter die Räder kommen. Wenn die Fallzahlen-Guillotinen obendrein für einzelne Ärzte gelten – so eine weitere Befürchtung –, werde dies die Löhne für Spezialisten hochtreiben. Auf der anderen Seite könnte es für kleinere Spitäler schwieriger werden, junge Ärzte anzustellen. Schliesslich gibt es Zweifel, ob höhere Fallzahlen per se die Qualität der Behandlung erhöhen. Zumal die Spitäler auf der anderen Seite versucht sein könnten, unnötige Eingriffe zu forcieren, um die geforderte Fallzahl zu erreichen.
Anderes besagte jüngst eine Untersuchung, die am Kantonsspital St. Gallen unter Leitung von Ulrich Güller erarbeitet worden war: Danach wird das Sterberisiko bei Hochrisiko-Krebsoperationen signifikant reduziert, wenn die Operationen an Zentrumsspitälern geschehen – was heisst: falls ein Spital hier gewisse Mengen erreicht. 
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