Wer entschädigt die selbständigen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten für ihre Umsatzeinbusse? Nun, Physios haben es besser als Coiffeure, Masseure, Kosmetikerinnen und Tatoo-Studios.
Denn gemäss der bundesrätlichen Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus müssen Praxen und Einrichtungen von Gesundheitsfachpersonen nicht schliessen. Dazu gehören auch Physiotherapeuten.
Hände weg von Risikopatienten
Dennoch kommen auch Physios nicht ungeschoren davon. Der Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss schreibt seinen Mitgliedern in einer Information: «Risikopatienten dürfen unter keinen Umständen in die Praxis kommen.»
Doch die Information ist nicht frei von Widersprüchen. Denn gleichzeitig schreibt der Verband, alle nicht absolut zwingend notwendigen Behandlungen von Risikopatienten würden aktuell nicht weitergeführt. Was im Klartext nichts anderes bedeutet, dass die absolut zwingend notwendige Behandlungen weitergeführt werden. Was wiederum der Aussage widerspricht, dass Risikopatienten «unter keinen Umständen» in die Praxis kommen.
Desinfektionsmittel sind Mangelware
Nicht wirklich hilfreich ist auch die Botschaft, dass Patientinnen und Patienten «die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsständen» zu reinigen seien. Woher die Desinfektionsmittel nehmen, wenn nicht stehlen? Geschäftsführer Osman Besic war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sicher ist jedoch, dass Physiotherapeuten gröbere Umsatzeinnahmen in Kauf nehmen müssen. Können sie auf staatliche Hilfe hoffen?
Nationalräte brechen eine Lanze für Selbständige
Mitglieder der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK) quer durch alle Parteien erklärten am Mittwoch in der «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens, den selbstständig Erwerbenden müsse sofort und unbürokratisch geholfen werden.
«Das Problem ist heute, dass selbständig Erwerbende kein Anrecht auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeit haben. Das ist ein Systemfehler, der korrigiert werden muss», sagt der St. Galler FDP-Nationalrat Marcel Dobler. Und sein Ratskollege Leo Müller von der CVP ergänzte, dass all die Kleinunternehmer und Selbständigen Geld bräuchten, nicht Kredite, sonst gingen wertvolle Strukturen verloren.
Unklar bleibt - wie so vieles - ob auch selbstständige Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten auf staatliche Unterstützung rechnen können. Im Unterschied zu anderen haben sie nicht einen Totalausfall; höchstens einen Teilausfall zu beklagen.
Das empfiehlt der Schweizer Physiotherapie Verband Physioswiss seinen Mitgliedern:
• Grundsätzlich ist die Praxis offen
• Hygienevorschriften wurden verschärft
• Patientinnen und Patienten sollen Abstand halten und sich die Hände an den bereitgestellten Desinfektionsständern richtig reinigen
• Wer sich krank fühlt, Fieber hat oder hustet, bleibt zwingend zu Hause (in der aktuellen Situation wird kulant mit begründeten, kurzfristigen Absagen umgegangen)
• Alle nicht absolut zwingend notwendigen Behandlungen von Risikopatienten werden aktuell nicht weitergeführt. Die Gefahr für die Patienten ist zu gross. Risikopatienten dürfen unter keinen Umständen in die Praxis kommen.