Wenn Patienten Bilder auf Social Media veröffentlichen

Ein Patient hat auf Facebook heikle Bilder und Videos aus der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich gezeigt. Wie ist das rechtlich einzuordnen?

, 12. August 2016 um 08:18
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  • datenschutz
Der Fall deckt ein Problem auf, mit dem in Zukunft auch zahlreiche Kliniken und Spitäler konfrontiert werden könnten: Ein Patient berichtete «live» aus der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK). 
Der 32-Jährige publizierte diverse Bilder und Videos aus der Klinik. Darunter Beschimpfungen oder Kommentare der Ereignisse aus seiner Sicht, im Detail nachzulesen in einem Bericht der «Limmattaler Zeitung».

PUK geht rechtlich dagegen vor

Auf der geschlossenen Station sind Handys grundsätzlich erlaubt, sagt ein Sprecher der Klinik gegenüber der Zeitung. Der Mann habe aber gegen Weisungen verstossen, weil er das Material auf Facebook veröffentlicht hat. Deshalb habe man ihm sein Handy abgenommen.
«Nun leiten wir rechtliche Schritte ein, damit das Bildmaterial von der Facebook-Plattform gelöscht wird», heisst es weiter. Dabei gehe es der Klinik um den Schutz der Persönlichkeit – und zwar von Patienten wie Angestellten. Denn auf den Bildern sind auch Patienten und Mitarbeitende zu sehen, ferner Namen der Früh-, Spät- und Nachtdienste.

Rechtlich ist der Fall klar

Einen solchen Fall habe die Klinik noch nie erlebt. Dort wolle man nun die Prozesse überprüfen und allenfalls anpassen. 
Für den Zürcher Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl ist der Fall klar: Entscheidend sei, in welcher Rolle die handelnde Person stecke, erklärte er der Zeitung. Eine Privatperson könne auf Facebook publizieren, was sie wolle. Sobald Menschen auf Bilddokumenten erkennbar seien, müssten diese allerdings ihr Einverständnis geben. 
Anders verhalte es sich, wenn jemand Patient sei. «Die PUK darf den Patienten Vorschriften machen», sagt Baeriswyl. Auch dem Datenschützer ist ein ähnlicher Fall bisher noch nicht untergekommen.
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