Der Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU hat auch Auswirkungen für Medizinprodukte. Dies jedenfalls befürchtet die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen EKK. Sie empfiehlt dem Bundesrat, eine Situationsanalyse zu erstellen und Massnahmen zu ergreifen.
Das Problem liegt beim MRA, dem Mutual Recognition Agreement. Das MRA ist ein Instrument zum Abbau technischer Handelshemmnisse und Bestandteil des Pakets der sieben Abkommen der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU, die am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind.
Für die EU ist die Schweiz ein Drittland
Das MRA harrt einer Aktualisierung. Doch laut EKK macht die EU die Aktualisierung von Fortschritten beim institutionellen Rahmenabkommen abhängig. Wie die EKK nun in einem Mediencommuniqué schreibt, teilte die EU mit, dass Schweizer Hersteller wegen dem Abbruch des Rahmenabkommens künftig wie Hersteller aus Drittländern behandelt würden.
Damit müssten sie einen Bevollmächtigten in der EU ernennen. Zudem sollen Produkte, für die nach altem Recht gültige Konformitätsbescheinigungen seitens der Schweiz ausgestellt wurden, nicht mehr vom MRA profitieren können.
Nachteilige Folgen
Die EKK befürchtet nun für Patienten in der Schweiz nachteilige Folgen. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic habe keinen Zugriff mehr auf die europäische Datenbank für Medizinprodukte. «Auswirkungen auf die Patientensicherheit können nicht ausgeschlossen werden», schreibt die EKK, wobei das so oder so nie ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus ortet die EKK ein «erhebliches Risiko der Verknappung von Medizinprodukten».
Europäische Hersteller könnten auf die Ernennung des verlangten Vertreters in der Schweiz verzichten, um sich diese Kosten für einen vergleichsweise kleinen Markt zu sparen. Gemäss Schätzungen der Branche könnte eine durchschnittliche Preiserhöhung von 10 Prozent und Prämienerhöhungen resultieren.