Was Kaderärzte im Kantonsspital Aarau verdienen

Bei den Chefärzten und Leitenden Ärzten im Kantonsspital Aarau (KSA) gibt es eine grosse Einkommensschere. Die Aargauer Regierung möchte nun einen Systemwechsel statt eine Einkommensobergrenze festzulegen.

, 27. August 2018 um 09:15
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Im Kantonsspital Aarau (KSA) verdient ein Chefarzt im Schnitt knapp 537'000 Franken pro Jahr. Ein Leitender Arzt kommt auf rund 381'000 Franken. Dies schreibt der Regierungsrat des Kantons Aargau in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.
Bei den rund 40 Chefärzten variiert der Jahreslohn zwischen gut 869'000 Franken und 305'000 Franken. Bei den knapp 75 Leitenden Ärzten liegt die Bandbreite zwischen 609'000 Franken und 223'000 Franken.

Nur etwa die Hälfte ist fix

Das Einkommen eines KSA-Kaderarztes setze sich aus den Komponenten fixer Grundlohn, variable Einnahmen aus der Honorargemeinschaft sowie Notfalldienstzulagen zusammen, heisst es. Bei Chefärzten komme noch eine Funktionszulage hinzu. Auslöser der Erhebung war eine Interpellation von SVP-Fraktionschef Jean-Pierre Gallati.

Lesen Sie auch: «Falsch abgerechnet: KSA-Chefarzt ging «systematisch» vor»

Weiter hat die Analyse gezeigt: Beim Kantonsspital Aarau machen die fixen Gehälter nur gerade etwa die Hälfte der Löhne aus. Den Rest verdienen die Kaderärzte direkt aus den Honorargemeinschaften – vor allem von Halbprivat- und Privatpatienten. Einen Bonus erhalten die KSA-Ärzte seit 2015 bekanntlich nicht mehr.

Keine fallmengenbezogenen Entschädigungen

Auf eine allfällige Lohndeckelung von 500'000 Franken angesprochen, vertritt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine solche für alle Listenspitäler der Schweiz gelten müsste. Würde nur für das Kantonsspital Aarau eine Obergrenze gelten, würde diese für das KSA zu einem klaren Wettbewerbsnachteil führen.
Die Aargauer Regierung möchte ferner vom aktuellen Lohnmodell wegkommen: «Entscheidend ist, das Lohnsystem so auszugestalten, dass keine direkten fallmengenbezogene Anreize bestehen, die Ärzte des KSA aber doch über konkurrenzfähige Löhne verfügen», steht dort. Zudem sieht die Regierung für die neue Spitalliste 2020 vor, dass Leistungserbringer für den Erhalt eines Leistungsauftrags in Zukunft schriftlich zusichern müssten, dass sie ihren Ärzten keine direkt mengenbezogenen variablen Vergütungen entrichten.
  • Interpellation Jean-Pierre Gallati: Arzthonorare Kantonsspital Aarau AG (KSA).
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