Im November entscheidet das Beschlussorgan der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), welche Spitäler künftig Operationen am gesamten Verdauungstrakt durchführen dürfen. Kleine und mittlere Spitäler pochen auf hochspezialisierte Eingriffe – trotz tiefen Fallzahlen.
Deshalb dürfte der Rechtsweg auch dieses Mal beschritten werden, wie
die «Luzerner Zeitung» meldet. Die ersten HSM-Zuteilungen in der Viszeralchirurgie wurden vor vier Jahren vor Bundesverwaltungsgericht bekämpft. Mit Erfolg. Der Grund: Formales.
«Qualität der Leistungserbringung entscheidend»
Jährlich könnten gegen 20 Todesfälle verhindert werden, wenn die Operationen nicht in Spitälern mit Kleinstfallzahlen durchgeführt würden, analysiert die Zeitung. Was wie eine Laune der Politik anmute, sei fachlich gestützt, so LZ-Redaktor Balz Bruder, der ehemalige Sprecher des Aargauer Gesundheitsdepartementes.
Anderseits bieten hohe Fallzahlen keine Garantie für operative Qualitätsarbeit, heisst es weiter. «Fallzahlen sind kein Qualitätsmassstab, sondern nur ein Hilfsmittel», wird Rolf Widmer zitiert, der Präsident des HSM-Beschlussorgans. Entscheidend sei letztlich die Qualität der Leistungserbringung.