Ein erstinstanzlich wegen Beihilfe zur Veruntreuung verurteilter Berner Chefarzt (
Medinside hat berichtet) zieht das Urteil weiter. Dies meldete die «Berner Zeitung» am Montag.
Vom Berner Wirtschaftsgericht hatte der Arzt eine bedingte Freiheitsstrafe kassiert. Der erfahrene Mediziner und Lokalpolitiker leitete merkwürdige Geldflüsse von insgesamt fast 1 Million Franken über sein Konto weiter.
Im Auftrag eines Diplomaten hatte der libyschen Botschaft in der Bundesstadt Patientendossiers libyscher Staatsbürger beurteilt. Es ging um die Frage, ob die Patienten in der Schweiz behandelt werden können. Dabei überwies ihm die Botschaft die gesamten geschätzten Behandlungskosten. 20 Prozent erhielt er als Honorar, den anderen Teil musste der Arzt auf private Konten des libyschen Diplomaten weiterleiten. Insgesamt überwies ihm die libysche Botschaft so 935'000 Franken. Im Schnitt verdiente der Chefarzt pro Kostenschätzung rund 10'000 Franken.
Job los
Das Berner Wirtschaftsgericht hat den Arzt wegen Beihilfe zur Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Zudem muss der Mediziner 180'000 Franken in die Kasse des Kantons Bern zahlen. Dies entspricht dem Betrag, den er selbst aus dem Geschäft gezogen hat. Darüber hinaus muss der Arzt die Verfahrenskosten von 21'000 Franken tragen.