Das Genfer Strafgericht hat einen früheren Buchhalter der Hôpitaux universitaires de Genève (HUG) zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Sechs Monate davon muss der Mann absitzen. Dies
berichteten mehrere französischsprachige Medien. Der Grund: Betrug und Urkundenfälschung.
Der 62-jährige ehemalige Rechnungswesen-Leiter am Genfer Unispitals veruntreute gemeinsam mit einem Komplizen rund 22 Millionen Franken. Der Finanzfachmann hatte einen früheren Studienkollegen damit beauftragt, ausstehende Rechnungen für das Unispital einzutreiben. Dabei benutzte das Duo ein System, dessen tatsächliche Kosten sich der Spitalführung entzogen.
Anwalt-Studienkollege bereichert
Der Studienkollege, ein Genfer Anwalt, strich so für seine Dienste ein Honorar von rund 50 Millionen Franken ein. Über die acht Jahren hinweg hätte er aber nur rund 28 Millionen Franken in Rechnung stellen dürfen. Auch der 61-jährige Jurist für Steuerrecht muss nun «unbedingt» zehn Monate ins Gefängnis.
Gerichtspräsidentin Alexandra Banna beurteilte das Vergehen der beiden zwischen 2007 und 2015 als «schwer». Der Chefbuchhalter hätte sich um das öffentliche Interesse sorgen müssen. Und er habe unter Missachtung buchhalterischer Grundsätze seinen Freund, den Anwalt, bereichert.